Kein Abgleich mit Terrorlisten - Gericht: Fluggastdaten sind geschützt
Die Daten von Flugpassagieren dürfen nicht ohne Anlass mit Fahndungslisten abgeglichen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden festgestellt.
Zwei Flugpassagieren hatten geklagt, weil ihre Daten mit BKA-Terroristen-Listen abgeglichen wurden. Eine solche "Totalüberwachung" der Fluggäste sei unzulässig, so die Wiesbadener Richter. Solche Daten dürften nur verarbeitet werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Bedrohungen gebe. (Aktenzeichen der Urteile: 6K1199/22.WI und 6K805/19.WI)
Berufung ist möglich
Gegen das Urteil kann aber Berufung eingelegt werden - dann müsste letztlich der Verwaltungsgerichtshof Hessen oder sogar das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
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