Wiesbaden verzichtet auf Hundesteuer bei Tierheim-Hunden
Wiesbaden ändert Hundesteuer - Für Tierheim-Hunde keine Steuer fällig
Wer einen Hund aus dem Wiesbadener Tierheim holt, zahlt ab sofort keine Hundesteuer mehr. Die Stadt will so das Tierheim entlasten und mehr Tiere vermitteln helfen. Auch ärmeren Haltern von Hunden in der Landeshauptstadt wird die Steuer erlassen. Darüber hinaus werden Therapie- oder Behinderten-Begleithunde von der Steuer befreit.
Die Änderung der Hundesteuersatzung ist zum zum 1. Januar in Kraft getreten. Die Stadtverordnetenversammlung Wiesbaden hatte am 15. Dezember die Änderung beschlossen. Normalerweise kostet die Hundesteuer 180 Euro pro Jahr.
Befreiung von der Hundesteuer möglich
Auch wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen bezieht, kann für den ersten Hund im Haushalt in voller Höhe von der Hundesteuer befreit werden. Bislang musste die Hälfte der Steuer bezahlt werden.
Bei Hundeführerschein keine Steuern mehr
Alle Schul-, Therapie- und Behindertenbegleithunden sind ebenfalls steuerbefreit. Gute Nachrichten auch für Halter, die einen Hundeführerschein vorweisen können, auch sie brauchen künftig keine Steuern mehr zu bezahlen. Der Führerschein gilt als anspruchsvoll, die Prüfung ist nicht leicht. Hunde müssen für die Prüfung so erzogen werden, dass sie niemanden Angst machen. Ausgenommen sind hier sogenannte "Listenhunde", die als gefährlich gelten.
Es geht nur auf Antrag
Die Befreiungen erfolgen grundsätzlich auf Antrag. Ein gesonderter Antrag ist jedoch nicht erforderlich, wenn der Hund schon derzeit steuerbefreit oder steuerermäßigt bei der Landeshauptstadt Wiesbaden geführt wird. Die Stadt Wiesbaden bietet die Formulare zur Hundesteuer online an.