Flüchltlingsheim Didier-Gebäude - Gegner scheitern vor Gericht
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat einen Eilantrag gegen die Nutzung des ehemaligen Didier-Gebäudes als Flüchtlingsunterkunft abgelehnt. Anwohner in dem Villenviertel wollten gegen das Vorhaben gerichtlich vorgehen.
Die Anwohner warfen der SEG Stadtentwicklungsgesellschaft vor, das Projekt ohne Baugenehmigung realisieren zu wollen. Auch sei die denkmalschutzrechtliche Genehmigung noch nicht rechtskräftig.
Keine unzumutbaren Störungen
Das Gericht führt aber aus, dass die drei Antragsteller es veräumt hätten, sich mit ihren Einwänden direkt an die Landeshauptstadt Wiesbaden zu wenden. Darüberhinaus werden keine nachbarschützenden Rechte verletzt, so das Gericht. Zudem sei die Nutzung des Gebäudes als soziale Einrichtung in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig und es sei nicht glaubhaft gemacht worden, dass es aufgrund der Bewohnerzahl zu unzumutbaren Störungen kommt.
Unterkunft für 300 Flüchtinge
Die Stadt Wiesbaden erteilte der SEG den Auftrag, den ehemaligen Bürokomplex für Flüchtlingsunterkünfte umzubauen. 350 Menschen aus der Ukraine sollen hier ab Dezember eine Bleibe finden.
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