Windpark am "Lammerskopf" - Heidelberger entscheiden über Windräder
In Heidelberg geht es um den geplanten Windpark Lammerskopf: Am Sonntag (12. Juli) stimmt die Bevölkerung darüber ab. Diskutiert werden der Bau von sieben Windrädern in Heidelberg und einem in Neckargemünd.
Beide Städte halten einen Bürgerentscheid ab, dessen Ausgang richtungsweisend ist. Die Wahlberechtigten stimmen darüber ab, ob die Stadt die Fläche für den geplanten Windpark zur Verfügung stellt. Ein positives Votum in Heidelberg ist Voraussetzung dafür, dass auch auf dem angrenzenden Gebiet von Neckargemünd (Rhein-Neckar-Kreis) weitergeplant werden könnte.
Hohe Stromproduktion
Die Projektgemeinschaft berichtet, dass ein Windrad jährlich 5.000 Haushalte versorgen könnte. Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner vergleicht dies mit dem Stadtteil Ziegelhausen. Insgesamt wäre die Stromproduktion so hoch, dass sie für fast die Hälfte aller Heidelberger Haushalte reichen würde.
Naturschützer alarmiert
Die Windräder sollen am Lammerskopf, einem windreichen Gebiet, aufgebaut werden. Doch der Standort befindet sich in einem Schutzgebiet, was Umweltschützer alarmiert. Der NABU Heidelberg warnt vor der Zerstörung von wertvollen Waldlebensräumen für die Wildkatze sowie streng geschützte Arten wie Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und Mopsfledermaus.
Generelle Entscheidung
Die Heidelberger Stadtverwaltung betont: Beim Bürgerentscheid geht es nicht um die konkrete Planung, Ausgestaltung oder Genehmigung einzelner Windenergieanlagen. Entschieden wird, ob die Stadt Heidelberg generell die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Entwicklung des Standorts Lammerskopf weiterverfolgen soll.
Ein JA beim Bürgerentscheid bedeutet…
…dass die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorbereiten wird, um am Lammerskopf Windenergieanlagen grundsätzlich zu ermöglichen.
Ein NEIN bedeutet…
…dass die Stadt nicht tätig wird, um planungsrechtliche Voraussetzungen für Windenergieanlagen am Lammerskopf zu schaffen.
Für drei Jahre bindend
Ein gültiger Bürgerentscheid ist für drei Jahre bindend. Das dafür nötige Quorum ist erreicht, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen in dieselbe Richtung ausfällt (Ja oder Nein) und diese Mehrheit zugleich mindestens 20 Prozent aller Abstimmungsberechtigten beträgt.