Windpark am "Lammerskopf" - Heidelberger sagen JA
Die Menschen in Heidelberg haben “ja” gesagt - zu einem umstrittenen Windpark-Projekt am Lammerskopf.
Laut dem vorläufigen Abstimmungs-Ergebnis stimmte eine Mehrheit von fast 67 Prozent der Wähler zu: - gut 33 Prozent stimmten dagegen. Die gesetzlich festgelegte Mindestwahlbeteiligung wurde dabei knapp erreicht.
Die Befürworter freuts: Sie hoffen auf Wind-Strom, der für 40.000 Haushalte reichen soll. Gegner hatten zuvor negative Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen kritisiert.
Als Folge des Bürgerentscheids muss die Stadt Heidelberg jetzt Vorplanungen starten, die den Windpark grundsätzlich ermöglichen. Ein positives Votum in Heidelberg ist Voraussetzung dafür, dass auch auf dem angrenzenden Gebiet von Neckargemünd (Rhein-Neckar-Kreis) weitergeplant werden könnte.
Hohe Stromproduktion
Die Projektgemeinschaft berichtet, dass ein Windrad jährlich 5.000 Haushalte versorgen könnte. Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner vergleicht dies mit dem Stadtteil Ziegelhausen. Insgesamt wäre die Stromproduktion so hoch, dass sie für fast die Hälfte aller Heidelberger Haushalte reichen würde.
Naturschützer alarmiert
Die Windräder sollen am Lammerskopf, einem windreichen Gebiet, aufgebaut werden. Doch der Standort befindet sich in einem Schutzgebiet, was Umweltschützer alarmiert hatte. Der NABU Heidelberg warnt vor der Zerstörung von wertvollen Waldlebensräumen für die Wildkatze sowie streng geschützte Arten wie Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und Mopsfledermaus.
Generelle Entscheidung
Die Heidelberger Stadtverwaltung betont: Beim Bürgerentscheid geht es nicht um die konkrete Planung, Ausgestaltung oder Genehmigung einzelner Windenergieanlagen. Entschieden wurde, ob die Stadt Heidelberg generell die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Entwicklung des Standorts Lammerskopf weiterverfolgen soll.
Ein JA beim Bürgerentscheid bedeutet…
…dass die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorbereiten wird, um am Lammerskopf Windenergieanlagen grundsätzlich zu ermöglichen.
Für drei Jahre bindend
Ein gültiger Bürgerentscheid ist für drei Jahre bindend. Das dafür nötige Quorum ist erreicht, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen in dieselbe Richtung ausfällt (Ja oder Nein) und diese Mehrheit zugleich mindestens 20 Prozent aller Abstimmungsberechtigten beträgt.