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Raserunfall in Wiesbaden: Lebenslange Haft für Fahrer wegen Mordes

Mit 130 durch Wiesbaden gerast - Lebenslange Haft für Fahrer wegen Mordes

Lebenslange Haft - so lautet das Urteil gegen einen 25-Jährigen in Wiesbaden nach dem tödlichen Raserunfall.
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Lebenslange Haft - so lautet das Urteil gegen einen 25-Jährigen in Wiesbaden nach dem tödlichen Raserunfall.

Er ist mit Tempo 130 durch die Wiesbadener Innenstadt gerast – und hat so einen tödlichen Unfall verursacht: Das Landgericht Wiesbaden hat den Fahrer deswegen jetzt zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt.

Unser Reporter vor Ort im Landgericht schildert, dass die Richterin das Urteil mit sehr emotionalen Worten begründet. Ein Familienvater habe „sinnlos, grundlos sein Leben verloren“.

Richterin: Kick durchs Tempo gesucht

Der 25 Jahre alte Angeklagte sei bewusst über rote Ampeln gerast. Er habe den Kick durchs Tempo gesucht, so die Richterin weiter. Es sei ein glücklicher Zufall, dass es bei dem Unfall nicht noch mehr Tote gegeben habe. Im Auto des Angeklagten hatten beim Unfall noch vier weitere Personen gesessen, darunter auch ein kleiner Junge - ohne Kindersitz und nicht angeschnallt.

Aufprallgeschwindigkeit 112 km/h

Der Aufprall erfolgte laut Gutachten mit 112 km/h. Eine "immense Wucht", so die Richterin. Auf das Unfall-Opfer im Golf wirkten  32 G ein. Zum Vergleich: In einer Achterbahn wirken Kräfte von 3-4 G auf unseren Körper, Kampfjet-Piloten müssen bis zu 10 G aushalten.

Mordmerkmal der Heimtücke

Das Gericht hat das Mordmerkmal der Heimtücke erkannt, erklärt Staatsanwalt Marc Lingelbach. Wer mit Tempo 130 durch die Innenstadt rase und über rote Ampeln fahre, nehme den Tod anderer Verkehrsteilnehmenden billigend in Kauf. Eine solche Fahrweise habe nichts mehr mit fahrlässigem Handlen zu tun, so Lingelbach weiter.

Aufwendige Ermittlungen

Er sei sehr zufrieden, dass sich die aufwendigen Ermittlungen der Polizei und die Rekonstruktion der Tat ausgezahlt hätten. Der Staatsanwalt geht allerdings davon aus, dass die Verteidigung Revision einlegen wird "und dann bleibt abzuwarten, was die rechtliche Prüfung durch den Bundesgerichtshof ergibt", so Lingelbach.

Staatsanwalt: Kammer hat Mordmerkmal der Heimtücke erkannt

Wer bei grün über die Ampel fährt, müsse nicht damit rechnen, dass jemand von rechts mit 130 km/h angeschossen komme, erklärt Staatsanwalt Marc Lingelbach.

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Mit Tempo 130 über rote Ampeln

Laut Staatsanwaltschaft war der heute 25 Jahre alte Angeklagte im Oktober 2022 mit Tempo 130 über mehrere rote Ampeln der Wiesbadener Innenstadt gerast. Erlaubt waren dort maximal 50 Kilometer pro Stunde.

Familienvater wird aus Auto geschleudert

Schließlich stieß der Mann mit seinem Wagen mit einem abbiegenden Golf zusammen. Dessen laut Staatsanwaltschaft nicht angeschnallter Fahrer wurde aus seinem Fahrzeug geschleudert. Er erlag einen Tag später seinen schweren Verletzungen. Er war erst wenige Wochen zuvor Vater geworden.

Angeklagter hatte Reue gezeigt

Beim Prozessauftakt im Juni zeigte der Angeklagte Reue. Sein Verhalten sei keine Absicht gewesen: "Ich bereue es hier heute von ganzem Herzen", sagte er. Er wisse, dass er die Ereignisse im Herbst 2022 nicht mehr rückgängig machen könne, und biete der Opferfamilie seine Unterstützung an.

Schwerverletzte durch Unfall

Der Unfallfahrer und seine vier Beifahrer, darunter ein Kind, waren bei dem Unfall an einem Samstagabend schwer verletzt worden. Von den Mitfahrern habe der Angeklagte die leichtesten Verletzungen gehabt, kam nach drei Tagen wieder aus dem Krankenhaus.

Kein illegales Autorennen

Ermittler stellten die Todesfahrt aufwendig nach, um die "Cockpit-Sicht" des Angeklagten zu rekonstruieren. Den Verdacht auf ein illegales Autorennen mit weiteren beteiligten Fahrzeugen ließen sie wieder fallen. In dem Prozess traten die Witwe und Familienangehörige des Opfers als Nebenkläger auf.

Der Mercedes ist nach dem Unfall im Oktober 2022 in Wiesbaden auf dem Dach gelandet.
© dpa

Der Mercedes landete nach dem Unfall im Oktober 2022 in Wiesbaden auf dem Dach.

Benjamin May

Redakteur
Benjamin May

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