Sicherheitskonzept vorgelegt - Böllerverbote an Silvester
Rund um das Kurhaus und das Bowling-Green sind in der Silvesternacht privates Feuerwerk und Böllerei verboten. Das haben die Stadt und die Polizei festgelegt.
Zum Jahreswechsel 2023/2024 findet nach der Corona-Zwangspause wieder das traditionelle musikalische Feuerwerk auf dem Bowling Green statt. Um die Sicherheit zu gewährleisten, hat die Ordnungsdezernentin Maral Koohestanian eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern für Besucherinnen und Besucher im Bereich des „Bowling Green“ verbietet. Darüber hinaus ist das Mitführen von großen Taschen, Rucksäcken und anderen Behältnissen (maximal drei Liter) untersagt.
Wo gilt das Böller-Verbot?
Das Verbot gilt für den Kaiser-Friedrich-Platz, den Bereich der Wilhelmstraße zwischen Kureck und Burgstraße sowie für den Raum, der von der Wilhelmstraße, den Kurhauskolonaden, dem Kurhaus und dem Hessischen Staatstheater eingeschlossen wird. Am Rande der beschriebenen Örtlichkeiten müssen die Besucherinnen und Besucher mit Kontrollen der Stadtpolizei und der Landespolizei rechnen. Dies schließt auch Durchsuchungen von Personen und deren mitgeführten Gegenständen, wie beispielsweise Rucksäcke, mit ein.
Viel Polizei vor Ort
Bei den Feierlichkeiten wird im Bereich des „Bowling Green“ wie in den vergangenen Jahren eine deutliche Polizeipräsenz wahrnehmbar sein. Darüber hinaus hat das Ordnungsamt einen privaten Sicherheitsdienst angeheuert. Neben uniformierten Einsatzkräften werden sich unter den Besucherinnen und Besuchern zivile Beamtinnen und Beamte befinden, um auf besondere Vorkommnisse unmittelbar reagieren zu können.
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