Illegaler Medikamentenhandel - Apotheker verliert Lizenz wegen Darknet
Einem Apotheker aus der Pfalz wurde die Betriebserlaubnis entzogen, weil er illegal verschreibungspflichtige Medikamente an eine andere Person verkauft haben soll. Diese Medikamente soll die Person dann im Darknet angeboten haben.
Jetzt hat er vom Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße den Eilantrag abgelehnt bekommen, seinen Apothekenbetrieb trotz Entzug der Betriebserlaubnis fortzuführen.
Gefährdung der Allgemeinheit
Laut Gericht seien die Vorwürfe schwerwiegend und zeigten das Fehlen des notwendigen Verantwortungsbewusstseins zur Leitung einer Apotheke. Der Apotheker habe wiederholt Medikamente mit hohem Suchtpotenzial ohne Rezept verkauft. Dies stelle eine Gefährdung der Allgemeinheit dar.
Katastrophale hygienische Zustände
Bei Kontrollen in der Apotheke wurden katastrophale hygienische Zustände festgestellt. Zudem wurden große Mengen an verschreibungspflichtigen Medikamenten bei einer Durchsuchung entdeckt, die zur Apotheke des Antragstellers zurückverfolgt werden konnten.
Rechtsmittel möglich
Der Mitbeschuldigte im Ermittlungsverfahren gab an, der Apotheker habe spätestens seit Februar 2024 vom illegalen Verkauf im Darknet gewusst und keine Rezepte mehr verlangt. Der Apotheker hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einzulegen.
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