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Thomas Cook pleite: Eure Rechte

Antworten auf eure Fragen - Thomas Cook pleite - und jetzt?

Urlauber können am Flughafen ihre mit Thomas Cook gebuchte Reise nicht antreten

Thomas Cook, einer der größten Reiseveranstalter der Welt, ist pleite. Welche Rechte haben Reisende die derzeit unterwegs sind und was passiert wenn ihr demnächst mit Thomas Cook in den Urlaub fliegen wolltet? Wir klären die wichtigsten Fragen mit FFH-Rechtsexperte Kay Rodegra.

Wer gehört alles zu Thomas Cook? Welche Unternehmen sind noch betroffen?

Auch wenn ihr nicht direkt bei Thomas Cook gebucht habt, so seid ihr möglicherweise trotzdem betroffen. Denn zum Konzern gehören noch zahlreiche namenhafte Unternehmen:

  • Condor
  • Neckermann Reisen
  • Bucher Last Minute
  • Öger Tours
  • Air Marin

Aktuell fliegt die Fluggesellschaft Condor weiter nach Plan, nimmt aber keine Kunden der betroffenen Firmen mehr auf Hinflügen mit. Die anderen Veranstalter haben den Verkauf von Reisen komplett gestoppt. Dass gebuchte Reisen in den nächsten Tagen stattfinden, kann nicht gewährleistet werden.

Das Mutterunternehmen Thomas Cook ist pleite – bedeutet das automatisch, dass auch Condor, Neckermann Reisen und die anderen Töchter pleite sind?

So einfach ist das nicht: Condor und die anderen Töchter sind alles eigenständige Firmen – meistens GmbHs. Ob die auch Insolvenz anmelden, wird sich erst in den nächsten Tagen zeigen. Davon hängt dann auch ab, ob Reisen doch noch stattfinden oder nicht. Condor beispielsweise hat einen staatlichen Kredit beantragt, um die weitere Finanzierung sicherzustellen.

FFH-Rechtsexperte Kay Rodegra

Was bedeutet die Pleite für die Tochter-Unternehmen?

Ute aus Auerbach: Ich habe eine Reise mit einer Thomas Cook-Tochter gebucht. Fällt die jetzt sicher aus?

Ute hat für die nächste Woche einen Familienurlaub auf Kreta gebucht, bisher verrät ihr aber niemand, wie es weiter geht. Kay Rodegras Tipp für sie: Hier hilft nur mit dem Reisebüro oder dem Veranstalter in Kontakt zu bleiben. Denn bisher ist es noch nicht ganz sicher, wie sich die deutschen Thomas Cook-Töchter weiter verhalten. Auf jeden Fall ist dieser Urlaub über die Insolvenzversicherung abgedeckt, über die Ute das Geld zurück bekommen kann.

Verbraucherschützern zweifeln allerdings daran, dass alle Urlauber komplett abgesichert sind. Denn die verpflichtende Versicherung ist auf 110 Millionen Euro begrenzt. Ob das ausreiche, sei nicht klar, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband mit.

FFH-Rechtsexperte Kay Rodegra

Was passiert jetzt mit gebuchten Reisen?

Was ist, wenn ich keine Pauschalreise, sondern nur einen Flug mit Condor gebucht habe?

Aktuell fliegt Condor noch, sollte die Airline aber auch Insolvenz anmelden, so ist derjenige, der nur einen Flug bucht, ganz klar im Nachteil gegenüber einem Pauschalreisenden. Denn im Falle einer Airline-Pleite gibt es bisher noch keine verpflichtende Absicherung – das Geld wäre in diesem Fall höchstwahrscheinlich weg. Für die Zukunft ist allerdings derzeit im Gespräch, ob eine solche Regelung nicht eingeführt werden soll.

FFH-Rechtsexperte Kay Rodegra

Was passiert, wenn ich nur den Flug gebucht habe?

Alle Informationen: So sieht ein Sicherungsschein von Thomas Cook aus.

Was genau sind die Bedingungen der Insolvenzversicherung?

Mit den Unterlagen für eine Pauschalreise erhaltet ihr auch den Sicherungsschein, auf dem alle Informationen vermerkt sind. Diese sehen meistens recht ähnlich aus und enthalten auch die Kontaktdaten der Versicherungsunternehmen, an die ihr euch mit eurer Forderung wenden müsst. Wichtig hierbei: Die Gesamtsumme für alle Reisenden ist auf 110 Millionen beschränkt. Gehen in einem Jahr höhere Forderungen ein, dann wird das Geld anteilig verteilt - Urlauber erhalten also unter Umständen nicht den kompletten Betrag zurück.

Ausgezahlt wird das Geld erst nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres - also in den meisten Fällen erst ab kommenden Januar.

Leonie aus Gießen: „Wir haben nur ein Hotel bei Thomas Cook gebucht, die Flüge aber getrennt. Was passiert nun mit unserem Geld?“

Die Situation hier ist schwieriger, denn nur das Hotel zu buchen, ist keine Pauschalreise. Darum ist ein Reiseveranstalter in diesem Fall nicht verpflichtet, eine Insolvenzversicherung abzuschließen, erklärt Reiserechtsexperte Rodegra. Allerdings schließen einige Anbieter diese Versicherung auf freiwilliger Basis trotzdem ab. Darum unbedingt einmal in den Unterlagen schauen, ob ein Versicherungsschein dabei ist.

Falls nicht, sieht es düster aus: Dann bleibt im Falle der Pleite nur der Weg, die Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anzumelden und zu hoffen, damit einen Teil des Geldes zurück zu bekommen.

FFH-Rechtsexperte Kay Rodegra

Nur das Hotel gebucht

Sollte ich meine gebuchte Reise jetzt stornieren?

Nein, das sollte man besser nicht tun. Denn auch in der jetzigen Situation würden dann die regulären Storno-Gebühren anfallen. Darum warten, bis der Reiseveranstalter die Absage ausspricht.

FFH-Rechtsexperte Kay Rodegra

Soll ich Reisen jetzt stornieren?

Melanie aus Idstein: „Ich sitze im Hotel fest und der Hotelier will mich erst gehen lassen, wenn ich die Reise nochmal bezahle. Was jetzt?“

Schwierige Situation für Melanie aus Idstein. Sie ist derzeit mit Thomas Cook im Türkei-Urlaub und wollte eigentlich heute abreisen. Nun befürchtet der Hotelbesitzer, dass er kein Geld mehr von Thomas Cook bekommt und verlangt von Melanie, die Rechnung von über 1000 Euro direkt bei ihm zu bezahlen. Kay Rodegra sagt dazu: Eigentlich darf der Hotelier das nicht, denn er hat einen Vertrag mit Thomas Cook und nicht mit Melanie – sie steht in keinerlei Schuld. Trotzdem könnte es der bessere Weg sein, erst einmal zu zahlen, bevor die Situation eskaliert. Dabei ist aber wichtig, dass sie sich die Zahlung quittieren lässt. Mit der Quittung erhält sie dann das Geld vom Reiseveranstalter bzw. der Insolvenzversicherung zurück.

FFH-Rechtsexperte Kay Rodegra

Darf der Hotelier Bezahlung verlangen?

Was ist, wenn ich meine Pauschalreise über einen anderen Anbieter gebucht habe, der Flug aber mit Condor geht?

Condor befördert nicht nur Thomas Cook-Kunden, sondern auch Urlauber anderer Reiseunternehmen. Diese sind allerdings recht gut abgesichert, sollte Condor doch noch Insolvenz anmelden müssen. Denn in diesem Fall ist der Reiseveranstalter dafür zuständig, eine Alternative zu finden, also beispielsweise einen Flug mit einer anderen Airline zu organisieren.

FFH-Rechtsexperte Kay Rodegra

Pauschalreise über andere Anbieter

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