A66: Tödlicher Raser-Unfall bei Hofheim - Prozess nähert sich dem Ende
Tödlicher Unfall auf A66 - Urteil gegen mutmaßliche Raser verschoben
Vor knapp vier Jahren endete ein mutmaßliches Autorennen auf der A66 bei Hofheim tödlich. Seit fast zwei Monaten müssen sich die damaligen Fahrer in Frankfurt vor Gericht verantworten. Das Urteil sollte am Freitag, 15.11. fallen - der Termin wird sich aber verschieben.
Zwei Angeklagte müssen sich unter anderem wegen der Teilnahme an einem illegalen Rennen im Jahr 2020 verantworten.
Plädoyers verschoben
Für Mittwoch (13.11.) waren die Plädoyers der Staatsanwaltschaft sowie der Rechtsanwälte angesetzt, am darauf folgendem Freitag sollte das Urteil fallen. Das wurde jetzt aber verschoben. Der Staatsanwalt stellte stattdessen mehrere Anträge, etwa auf die Erteilung eines rechtlichen Hinweises, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht käme. Die Reaktion des Gerichts will er nun prüfen und gegebenenfalls weitere Anträge stellen.
Die Plädoyers werden nach der bisherigen Planung frühestens Anfang Dezember gehalten.
Illegales Autorennen
Die Staatsanwaltschaft wirft drei Männern im Alter von 30, 33 und 38 Jahren vor, mit ihren hochmotorisierten Luxuswagen im Oktober 2020 im Rhein-Main-Gebiet ein Rennen gefahren zu sein. Es endete auf der Autobahn 66 nahe Hofheim mit einem Unfall und dem Tod einer unbeteiligten Autofahrerin. Der Älteste ist bei dem Prozess am Landgericht in Frankfurt zudem wegen Unfallflucht angeklagt.
Unbeteiligte Autofahrerin starb
Bei dem Unfall war der Anklage zufolge ein Sportwagen mit einem Tempo von mindestens 235 Kilometern pro Stunde mit dem Wagen eines unbeteiligten Autofahrers zusammengestoßen, der plötzlich zum Überholen nach links ausgeschert war. Der 740 PS starke Sportwagen wurde gegen den Wagen einer 71-jährigen Frau geschleudert, ihr Wagen ging in Flammen auf. Sie Frau starb an einer Schädel-Hirn-Verletzung.
Holpriger Prozessauftakt
Der Prozess wird jedoch nur gegen zwei der Männer geführt, da der dritte Mann zum Prozessauftakt nicht erschienen war. Der 33-Jährige hatte sich mit Krankheit entschuldigt und soll sich im Iran aufhalten. Das Strafverfahren gegen ihn wurde abgetrennt.
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