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Ochsenknecht vor Gericht: Geldbuße statt Haftstrafe

Verfahren um Hotelrechnung - Ochsenknecht vor Gericht: Geldbuße statt Haftstrafe

Jahrelang zog sich die Causa um eine offene Hotelrechnung. Nun bot das Gericht an, einen Schlussstrich zu ziehen. Dafür muss der Reality-TV-Darsteller eine hohe Geldsumme zahlen.

Jimi Blue Ochsenknecht ist in dem Prozess um eine jahrelang unbezahlte Hotelrechnung ohne Verurteilung und ohne Strafregister-Eintrag davongekommen. Im Gegenzug muss der 33-jährige Schauspieler und Reality-TV-Darsteller eine Geldbuße von 18.000 Euro zahlen. Vor den Augen Dutzender weiblicher Fans im Gerichtssaal akzeptierte er diese Form der Beilegung. Er kommt damit auch um eine Haftstrafe herum. Schwerer Betrug kann in Österreich mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Zuvor entschuldigte sich der Schauspieler mit einem Handschlag bei dem Tiroler Hotelbetreiber, dem er bis vor einigen Wochen knapp 14.000 Euro schuldig geblieben war. "Entschuldigung angenommen", sagte der Hotelier.

Teure Geburtstagsfeier im Vier-Sterne-Hotel

In dem nur 90-minütigen Prozess wurde ein vorläufiger Schlussstrich unter eine Justiz-Geschichte gezogen, die Ende 2021 in dem Vier-Sterne-Betrieb nahe der bayerischen Grenze begonnen hatte. Dort feierte Ochsenknecht damals mit einer Gruppe seinen 30. Geburtstag. 

Für Übernachtungen, Restaurantkosten und Transport fielen hohe Kosten an. Der Hotelier schilderte vor Gericht, dass Ochsenknecht erst versprochen habe, das Geld zu überweisen, und danach eine Ratenzahlung vereinbart worden sei. "Wir sind kein Hotel, das jeden Gast sofort an die Wand stellt", sagte der Unternehmer. Ochsenknecht habe einen Vertrauensvorschuss erhalten.Doch das Geld ging erst am Konto des Hotels ein, nachdem Ochsenknecht Ende Juli aufgrund eines europäischen Haftbefehls am Hamburger Flughafen festgenommen worden war. Finanziert wurde die Summe von Ochsenknechts Ex-Freundin und Mutter seiner Tochter.

Kein Schuldbekenntnis

Als Ochsenknecht von der Richterin gefragt wurde, ob er sich schuldig bekenne, antwortete er weder mit einem Ja noch mit einem Nein. Stattdessen sagte der in Weiß gekleidete Angeklagte: "Ich würde generell die Verantwortung übernehmen dafür, dass ich nicht bezahlt habe." 

Der Staatsanwaltschaft war diese Aussage zu wenig. Ochsenknecht habe das Hotel lange Zeit "verarscht" und an der Nase herumgeführt, sagte der Ankläger erzürnt. Er habe bis heute nicht erklärt, warum er nicht bezahlt habe, obwohl er nach eigenen Angaben zur Zeit des Aufenthalts in Tirol genügend Geld gehabt habe.

Auch die Richterin forderte Ochsenknecht auf, doch klarer auf seine Schuld einzugehen. Schlussendlich entschied sie sich dennoch für die sogenannte Diversion, also eine Prozess-Einstellung ohne Urteil, aber mit Geldbuße. Diese österreichische Möglichkeit der Beilegung existiert in Deutschland in dieser Form nicht.

Ochsenknechts Haft spricht gegen Verurteilung

Die Richterin argumentierte, dass Ochsenknecht den Schaden wieder gutgemacht habe. Außerdem habe er zum Zeitpunkt des Hotelaufenthaltes einen "ordentlichen Lebenswandel" geführt. Sie wies auch darauf hin, dass der Angeklagte nach seiner Festnahme mehrere Wochen in Haft verbracht hatte, bevor er nach Österreich überstellt und gegen Kaution freigelassen wurde. 

In der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim
© Peter Kneffel/dpa

Zeitweilig war Jimi Blue Ochsenknecht während seiner Auslieferung nach Österreich auch in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim. (Archivbild)

Die Richterin geht davon aus, dass Ochsenknecht durch die Gefangenschaft geläutert sei und seine Fehler eingesehen habe. "Sie haben gemerkt: So geht es auf keinen Fall", sagte sie in Richtung des Angeklagten.

Der einstige Kinderstar ("Die Wilden Kerle") verließ den Gerichtssaal als freier Mann und ohne Kommentar. Trotz seiner Justizprobleme blieb er zuletzt im Fernsehen präsent - etwa in der Reality-Show "Villa der Versuchung" oder in den neuen Folgen der Familien-Serie "Diese Ochsenknechts", die ab September auch seine Festnahme und Auslieferung aus Deutschland thematisieren wird.

Einspruch noch möglich

Ganz beendet ist die Hotel-Angelegenheit für ihn jedoch noch nicht: Erst wenn die 18.000 auch wirklich wie vereinbart in Raten bezahlt sind, kann das Gericht das Verfahren einstellen. Wenn nicht, wird es fortgesetzt.

Außerdem ließ der Staatsanwalt vorerst offen, ob er Einspruch gegen eine solche Einstellung einlegen würde.

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