Mega-Demo-Tag in Gießen - Das ist die Bilanz des Innenministers
Tausende Polizisten waren am Samstag in Gießen im Einsatz wegen der Gründung einer AfD-Jugendorganisation. Das blieb nicht immer friedlich. Die Polizei musste Straßenblockaden auflösen, es kamen Schlagstöcke, Pfefferspray und Wasserwerfer zum Einsatz.
Bei den Protesten gegen die Gründung einer AfD-Jugendorganisation in Gießen wurden nach Angaben des hessischen Innenministers Roman Poseck (CDU) mehr als 50 Polizisten verletzt. Darunter seien keine schweren Verletzungen gewesen, sagte der Minister zwei Tage nach dem Großeinsatz. Es habe Schläge, Tritte und Böllerwürfe gegen Polizisten gegeben. Auf Seiten der Polizei seien mehrere Handbrüche verzeichnet worden.
Drei Festnahmen
"Dieses Wochenende in Gießen hinterlässt einen faden Beigeschmack", sagte Poseck. Auf der einen Seite hätten Tausende für die Demokratie und Werte demonstriert. Darüber hinaus habe es aber auch ein sehr erhebliches Gewaltpotenzial gegeben, das sich auch entladen habe. Poseck zufolge gab es drei Festnahmen, fast 200 Identitätsfeststellungen und eine Vielzahl an Durchsuchungen.
Gewalt-Vorwürfe von Seiten des Aktionsbündnisses
Zu Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten äußerte sich am Sonntag der Marburger Rechtsanwalt Jannik Rienhoff, der einige in Gewahrsam genommene Aktivisten des Bündnisses vertritt. Ihm zufolge seien Polizisten teils gegen Leute angerannt und hätten "draufgeschlagen", was "offensichtlich rechtswidrig" sei. Personen, die in Gewahrsam genommen worden seien, sei es nicht ermöglicht worden, zu telefonieren - obwohl eigentlich klar sei, dass Menschen in Gewahrsam ihre Anwälte anrufen dürften.
Polizei Gießen sieht keine Unrechtmäßigkeiten
Die Polizei in Gießen sprach am Sonntag von 25 gefertigten Strafanzeigen. Mit Blick auf von dem Aktionsbündnis "Widersetzen" gegen die Polizei erhobene Vorwürfe sagte Krückemeier, er gehe davon aus, dass die Rechte festgenommener Personen zu jeder Zeit berücksichtigt worden seien. Hinweise auf eine unrechtmäßige Anwendung von Zwang gebe es bislang nicht.