Hessens Sonderweg - Entschädigung für attackierte Polizisten
Hessen zahlt als einziges Bundesland eine pauschale Entschädigung für angegriffene Polizistinnen und Feuerwehrmänner. Wie das funktioniert - und warum es dennoch Kritik gibt.
Schon viele attackierte Polizisten, Feuerwehrleute und andere Einsatzkräfte in Hessen haben eine sogenannte Angriffsentschädigung bekommen. Laut dem Innenministerium in Wiesbaden beträgt sie jeweils 2.000 Euro als "zusätzliche unbürokratische Unfallfürsorgeleistung" unabhängig von der Schwere einer Verletzung. Hessen habe die Regelung in dieser Form als bisher einziges Bundesland eingeführt.
Innenminister Roman Poseck (CDU) teilte der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit: "Es ist erschreckend und zutiefst beunruhigend, dass Einsatzkräfte seit einigen Jahren immer häufiger Opfer von Gewalt werden."
"Respektpaket für mehr Anerkennung und Wertschätzung"
Hessen habe auf diese Entwicklung reagiert "und ein Respektpaket für mehr Anerkennung und Wertschätzung geschnürt", ergänzte Poseck. Dazu gehöre auch die Angriffsentschädigung.
Auf eine Kleine Anfrage der FDP-Opposition im Wiesbadener Landtag antwortete der Minister, von 2022 bis 2024 seien in diesem Zusammenhang insgesamt rund 1.500 Verletzungen gemeldet worden. 2023 und 2024 seien jeweils mehr als 90 Prozent der entsprechenden Anträge für eine Angriffsentschädigung anerkannt worden.
"Unsere Einsatzkräfte sind Alltagshelden"
"Menschen, die sich tagtäglich für die Sicherheit und den Schutz anderer einsetzen, dürfen nicht zur Zielscheibe von Gewalt werden", teilte Poseck der dpa mit. "Unsere Einsatzkräfte sind Alltagshelden und verdienen unseren uneingeschränkten Rückhalt und Respekt."
Der FDP-Fraktion war nach eigenen Angaben zu den Anträgen auf die Angriffsentschädigung allerdings auch berichtet worden, "dass es sich häufig um langwierige und bürokratische komplizierte Verfahren handelt, in denen Betroffene die Entschädigung teils mühsam einfordern müssen".
Regierungspräsidium Kassel befindet über Zahlungen
Poseck antwortete der FDP: "Eine Entscheidung des für die Bearbeitung zuständigen Regierungspräsidiums Kassel ergeht regelmäßig erst, wenn eine staatsanwaltliche Feststellung über den Tathergang vorliegt." Die durchschnittliche Verfahrensdauer könne mangels statistischer Erhebungen nicht genannt werden. Es seien aber bereits "Verbesserungen umgesetzt" worden.