Baby in Wiesbaden darf nicht allein abgeschoben werden
Wiesbadener Gericht stellt klar - Baby darf nicht allein abgeschoben werden
Ein Baby, gerade einmal drei Monate alt, sollte allein in die Türkei abgeschoben werden - ohne seine Eltern. Ein Gericht in Wiesbaden hat das jetzt gestoppt.
Die kurdischen Eltern des Mädchens stammen aus der Türkei und kämpfen derzeit vor Gericht gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge - eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Für ihre kleine Tochter, die in diesem Jahr in Deutschland zur Welt kam, hätte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jedoch bereits eine Abschiebung angeordnet.
Kind darf nicht von Eltern getrennt werden
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden setzte diesen Bescheid nun vorerst aus. Die Begründung der Richter ist deutlich: Dass ein dreimonatiges Mädchen "nicht von den Eltern getrennt werden sollte, liegt auf der Hand", heißt es in dem Eilbeschluss, gegen den keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich sind. Die Eltern dürfen bis zur endgültigen Entscheidung über ihre Anträge ohnehin in Deutschland bleiben.
Asylantrag für Baby erst später gestellt
Die Vorgeschichte: Das BAMF hatte bereits 2025 die Asylanträge der aus der Türkei stammenden kurdischen Eltern des Babys abgelehnt. Dagegen klagen diese. Für ihr neugeborenes Kind beantragten die geflohenen Eltern erst nach den jüngsten Verschärfungen des Flüchtlingsrechts Asyl. Demnach greift inzwischen nach einer Klage nicht mehr grundsätzlich ein vorläufiger Abschiebestopp.
Schutz der Familie steht im Vordergrund
Laut dem Eilbeschluss muss angesichts der verfassungsrechtlichen Pflicht zum Schutz von Familien jedoch der Einzelfall betrachtet werden. Ein hohes Gewicht habe die Betroffenheit eines sehr kleinen Kindes, "das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt", hieß es.
Gericht kritisiert Bundesbehörde
Dies gelte in solchen Fällen auch bei Eltern ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet, die nur während ihres Asylverfahrens hier bleiben dürften. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verwies auf mehrere andere entsprechende Gerichtsentscheidungen und kritisierte: Dass das BAMF "sich weigert, diese mittlerweile herrschende Rechtsprechung anzuerkennen, ist für das Gericht unverständlich".
Kritik auch von Ausländerbeiräten
Die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen sprach von einer politischen Entwicklung, "in der steigende Abschiebezahlen zunehmend zum Maßstab gemacht werden. Dabei geraten die konkreten Lebensumstände der Betroffenen und die Verantwortung, Entscheidungen sorgfältig und im Einklang mit geltendem Recht zu treffen, aus dem Blick". Das Anstreben immer höherer Abschiebezahlen sei entmenschlichend.