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Positiver Corona-Schnelltest - was jetzt?

Das müssen Infizierte wissen - Positiver Corona-Schnelltest - was jetzt?

© dpa

Ein Antigen-Schnelltest zeigt ein positives Testergebnis an

Die meisten von uns kennen bisher wahrscheinlich nur diese Erfahrung: Corona-Selbsttest machen, kurz warten, nur ein roter Strich - und gut. Aber in der aktuellen Omikron-Welle kann es nun wohl öfter passieren, dass plötzlich noch ein zweiter roter Balken erscheint. Erst der Schreck und wie geht's dann weiter? Wir haben die wichtigsten Infos zusammengefasst für den Fall, dass Sie sich womöglich mit dem Coronavirus infiziert haben.

Schnelltest ist positiv - wie reagiere ich?

Wenn Sie bei einem Corona-Selbsttest oder einem Antigen-Schnelltest zum Beispiel in einem Testzentrum ein positives Ergebnis erhalten haben, sollten Sie sich umgehend isolieren. Das heißt: zuhause bleiben, möglichst ein eigenes Zimmer beziehen, Mitbewohnern nur mit Maske begegnen und grundsätzlich vorsorglich Kontakte zu anderen vermeiden.

Nach einem positiven Selbsttest sollte die Infektion mit einem Antigen-Schnelltest von einer offiziellen Stelle bestätigt werden. Hier gibt es eine Übersicht über (Schnell-)Teststellen in Hessen. Dazu darf die Quarantäne unterbrochen werden. Die Bestätigung per PCR-Test soll wegen begrenzter Laborkapazitäten nur noch in Sonderfällen, Beispielsweise bei Beschäftigten im Gesundheitssektor oder Risikopatienten durchgeführt werden. 

Übrigens: Positive Ergebnisse von Antigen-Schnelltests sind meldepflichtig. Auch Personen, die in Schulen oder anderen Einrichtungen diese Tests bei anderen Personen anwenden, sind in die Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz einbezogen.

Woher bekomme ich einen PCR-Test?

Der PCR-Labortest gilt als das sicherste Verfahren, eine Infektion festzustellen. Wegen der hohen Omikron-Fallzahlen reichen die Laborkapazitäten in Deutschland aber nicht mehr aus, um jede Infektion per PCR-Test zu bestätigen. Darum haben Bund und Länder am 24. Januar beschlossen, dass PCR-Tests zukünftig priorisiert werden. 

Die begrenzt verfügbaren PCR-Tests sollen auf besonders gefährdete, vulnerable Gruppen konzentriert werden, sowie auf Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln. Es handele sich um das Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe. Bei diesen soll demnach ein Verdacht auf eine Corona-Infektion weiterhin durch einen PCR-Test abgeklärt werden. Ebenso sollen PCR-Tests für Hochrisikopatientinnen und -patienten eingesetzt werden, um eine frühzeitige Behandlung zu ermöglichen.

 

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Wer muss in Quarantäne?

Derzeit gelten in Hessen folgende Regeln zur Isolation:

  • Corona-Infizierte (unabhängig vom Impfstatus) mit positivem Schnell- oder PCR-Test - und zwar für 5 Tage. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.

Regeln zur Quarantäne von Haushaltsangehörigen von Corona-Infizierten (bspw. Partner, Eltern, Kinder etc.):

  • Grundsätzlich gelten 5 Tage Quarantäne, eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.

Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit folgendem Nachweis:

  • Dreifach geimpft (geboostert)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen
  • Geimpft, genesen, geimpft
  • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
  • Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
  • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)

Regeln zur Quarantäne weiterer Kontaktpersonen von Corona-Infizierten:

  • Diese Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt
  • Grundsätzlich gelten die Quarantäneregeln und Ausnahmen wie bei Haushaltsangehörigen

Wie verhalte ich mich in der Quarantäne?

Sie dürfen Ihre Wohnung ohne Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht verlassen. Sie dürfen außerdem keinen Besuch von Personen empfangen. Sie sollten möglichst wenig Kontakt zu den Personen haben, mit denen Sie zusammenleben.

Wer gegen die Quarantäne verstößt, also zum Beispiel die Wohnung verlässt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. In sehr schweren Fällen, wenn etwa durch den unberechtigten Kontakt zu anderen Personen weitere Menschen erkrankt sind, können theoretisch auch Freiheitsstrafen verhängt werden.

Während der Quarantäne in der eigenen Wohnung sollten Sie einige Punkte beachten:

  • Lüften Sie regelmäßig die Wohnung
  • Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände
  • Beachten Sie die Hust- und Niesetikette
  • Halten Sie sich nicht in denselben Räumen auf wie Ihre Mitbewohner
  • Teile Sie nicht Haushaltsgegenstände wie Handtücher oder Geschirr mit Ihren Mitbewohnern
  • Reinigen und desinfizieren Sie regelmäßig Türklingen, Wasserhähne, Ablageflächen

Mitbewohner, die aufgrund ihres Alters oder aufgrund von Vorerkrankungen zu Risikogruppen gehören, sollten wenn möglich für Dauer der Quarantäne woanders unterkommen.

Wie lange dauert die Quarantäne?

Wie auf der letzten Bund-Länder-Konferenz vereinbart, gelten auch in Hessen verkürzte Quarantäne-Zeiten. So soll sichergestellt werden, dass die kritische Infrastruktur zu der Polizei, Feuerwehr oder auch Energieversorger zählen durchgehend funktioniert - auch dann, wenn die Infektionszahlen aufgrund der Omikron-Variante des Corona-Virus weiter steigen.

Es gelten folgende Regeln zur Isolation von Corona-Infizierten (unabhängig vom Impfstatus) mit positivem Schnell- oder PCR-Test:

  • 5 Tage Isolation. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
  • Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gelten Sonderregeln: Eine Arbeitsaufnahme ist nur nach Freitestung mit einem Schnell- oder PCR-Test möglich, und zwar nach fünf Tagen. Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

Für Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten (bspw. Partner, Eltern, Kinder etc.), für die keine Ausnahme von der Quarantäne greift, gilt:

  • Grundsätzlich gelten 5 Tage Quarantäne, eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
  • Eine Freitestung ist nicht mehr nötig.

Werde ich in Quarantäne weiterhin bezahlt?

Grundsätzlich haben Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe. Arbeitnehmer müssen sich dabei um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lässt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind seit dem 1. November Ungeimpfte, die in Quarantäne müssen. Sie erhalten keine Lohnfortzahlung, wenn sie sich hätten impfen lassen können und nun wegen eines Kontakts zu Infizierten oder nach der Rückkehr aus Risikogebieten in Quarantäne müssen. Wenn sie selbst erkranken, gibt es weiterhin Geld.

Hilfe für Selbstständige

Auch Selbstständige haben nach Angaben des Bundes-Gesundheitsministeriums Anspruch auf Unterstützung, wenn sie sich in Quarantäne oder Isolation begeben müssen. Voraussetzungen: Die Quarantäne oder Isolation muss behördlich angeordnet sein und es besteht keine Erkrankung oder Arbeitsunfähigkeit.

Selbstständige, deren Betrieb oder Praxis während der Quarantäne geschlossen ist, können sich zusätzlich in bestimmten Fällen nicht gedeckte Betriebsausgaben (u.a. Miete, Versicherungskosten) erstatten lassen. Anträge können über diesen Link des Ministeriums gestellt werden.

Wie warne ich Kontaktpersonen?

Erkrankte Personen werden gebeten, ihre Kontaktpersonen außerhalb des Hausstandes über eine mögliche Ansteckungsgefahr zu warnen. Man sollte dabei nicht darauf warten, bis das Gesundheitsamt eine Quarantäne verfügt. Kontaktieren Sie vorsorglich Personen, mit denen Sie in den vergangenen Tagen Kontakt hatten. Kontaktpersonen aus demselben Haushalt stehen dann kostenlose Bürgertests zur Verfügung. 

Wer über die Corona-Warn-App verfügt, kann auch automatisch Personen warnen, zu denen man engeren Kontakt hatte. Dies passiert anonym, Sie bleiben unbekannt. Das Testergebnis muss in der App übermittelt werden. Wie das geht, erfahren Sie hier.

Übrigens: Sollten Sie selbst durch die Corona-Warn-App gewarnt werden, gilt: Bei einer roten Kachel sollten Sie sich, wenn Sie es einrichten können, in freiwillige Quarantäne begeben – mindestens, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Wenn Sie sich krank fühlen, Symptome auftreten oder Sie Risikofaktoren wie bestimmte Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich im Falle einer roten Warnung freiwillig isolieren und Rücksprache mit Ihrer Hausarztpraxis oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 halten. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die Möglichkeit gibt, von zu Hause aus zu arbeiten, tun Sie das.

Was gilt für meine Kontaktpersonen?

Kontaktpersonen von Corona-Infizierten erhalten die Anordnung zur Isolation ausschließlich durch das Gesundheitsamt. Grundsätzlich gelten die Quarantäneregeln und Ausnahmen wie bei Haushaltsangehörigen. Das bedeutet:

  • Grundsätzlich 5 Tage Quarantäne
  • Eine Freitestung ist nicht erforderlich.


Von der Quarantäne als Kontaktperson befreit sind Personen mit folgendem Nachweis:

  • Dreifach geimpft (geboostert)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen
  • Geimpft, genesen, geimpft
  • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
  • Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
  • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)

Was sind typische Omikron-Symptome?

Im Vergleich zu den bisherigen Coronavirus-Varianten scheinen vor allem zwei Symptome bei Erkrankungen mit Omikron eher nicht vorzukommen: Geruchs- und Geschmacksstörungen.

Die meisten Menschen, die sich mit Omikron infiziert haben, berichten über erkältungsähnliche Symptome.  Dem Robert-Koch-Institut meldet am häufigsten die Symptome Husten, Schnupfen und Halsschmerzen.

Wie zuverlässig sind Schnell- und PCR-Tests?

Der Großteil der in Deutschland angebotenen Corona-Schnelltests ist nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) auch zum Nachweis der neuen Omikron-Variante geeignet. Der Präsident des Institut, Klaus Cichutek, verwies im ZDF darauf, dass das Institut mittlerweile über 250 Test-Produkte auf ein höheres Level an Sensitivität bewertet habe und mindestens 80 Prozent dieses Niveau auch schaffen.

Generell können Schnelltests eine Infektion aber nur dann feststellen, wenn zum Testzeitpunkt eine hohe Viruslast besteht. Dies gilt für Omikron ebenso wie für andere Varianten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat eine Positivliste für Corona-Schnelltests angekündigt, welche die neue Omikron-Variante gut erkennen. Testzentren, Apotheken und auch Discounter orientieren sich hieran.

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