Nachrichten > Wirtschaft aktuell >

Schufa muss erledigte Zahlungsstörungen nicht sofort löschen

Bundesgerichtshof - Schufa muss erledigte Zahlungsstörungen nicht sofort löschen

Schufa-BonitätsCheck
© Sebastian Kahnert/dpa

Wie lange darf die Schufa Negativ-Informationen speichern? (Archivbild)

Um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu bewerten, greift die Schufa auch auf Daten zu Zahlungsausfällen zurück. Der BGH hat nun ihre Speicherfristen unter die Lupe genommen.

Die Schufa muss Daten über Zahlungsstörungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht sofort löschen, wenn die betroffene Forderung bezahlt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden und damit ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben. (Az. I ZR 97/25)

Ob und wie lange Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa Daten über erledigte Forderungen speichern dürfen, ist gesetzlich nicht klar geregelt. Die Auskunfteien in Deutschland haben sich aber ein eigenes Regelwerk auferlegt, das vom hessischen Datenschutzbeauftragten genehmigt wurde. Es sieht für erledigte Zahlungsstörungen grundsätzlich eine Speicherfrist von drei Jahren vor. In bestimmten Fällen endet die Speicherung schon nach 18 Monaten.

BGH betont Interessenabwägung

Grundsätzlich nehme das Regelwerk der deutschen Auskunfteien einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Schuldnern und Unternehmen vor, erklärte der Senat. Dem Schuldner müsse es aber möglich sein, "besondere Umstände vorzubringen, die seinem Löschungsinteresse ein wesentlich überdurchschnittliches Gewicht verleihen". In diesem Fall könne ausnahmsweise eine kürzere Speicherungsfrist angemessen sein.

In dem konkreten Fall hatte ein Mann vor Gericht von der Schufa Schadenersatz verlangt, weil sie Forderungen gegen ihn mehrere Jahre lang speicherte, nachdem er sie abbezahlt hatte. Das OLG Köln hatte entschieden, dass die Schufa solche Daten sofort nach Ausgleich löschen muss und die Auskunftei daher zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.

Das Urteil hob der BGH nun auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück nach Köln. Das Gericht muss erneut prüfen, ob die Speicherung der Daten in dem konkreten Fall über den gesamten Zeitraum rechtmäßig war. Wenn nicht, käme ein Anspruch auf Schadenersatz grundsätzlich in Betracht. Beide Seiten forderten nach der Verhandlung eine klare, gesetzliche Regelung zu den Speicherfristen vom Gesetzgeber.

nach oben

HIT RADIO FFH

Jetzt einschalten

HIT RADIO FFH
FFH+ 80ER
FFH+ 90ER
FFH+ CHARTS
FFH+ ROCK
FFH+ WEIHNACHTEN
FFH WEIHNACHTSRADIO
FFH KUSCHELROCK
FFH KUSCHELPOP
FFH TOP 40
FFH LEIDER GEIL
FFH DIE 80ER
FFH JUST 90s
FFH DIE 2000ER
FFH DIE 2010ER
FFH BEST OF 2025
FFH LOUNGE
WOHLFÜHLZEIT
FFH COUNTRY RADIO
RADIO FEIERBIEST
FFH JUST PARTY
FFH HAPPY HITS
FFH TOP 1000
FFH OLDIES
FFH JUST WHITE
FFH CHILL & GRILL
FFH EURODANCE
FFH ROCK
FFH WORKOUT
RADIO SCHLAGERHERZ
FFH SCHLAGERKULT
FFH DEUTSCH PUR
FFH BRANDNEU
FFH ACOUSTIC HITS
FFH SOUNDTRACK
FFH SUMMER FEELING
FFH FRÜHLINGS FEELING
planet radio
planet plus fun
planet plus power
planet plus liebe
planet plus heartbreak
planet plus weihnachten
planet livecharts
deutschrap finest
planet flashback friday
planet the club
planet early morning breaks
planet oldschool
planet nightwax
planet black beats
taylor swift & friends
ed sheeran & friends
the weeknd & friends
david guetta & friends
coldplay & friends
harry styles & friends
dua lipa & friends
justin bieber & friends
beyoncé & friends
80er-Radio harmony
harmony +70er
harmony +90er
harmony +Karneval
harmony +Weihnachten
Neue Deutsche Welle
80er Kultnight
70er-80er Kultnight
80er-90er Kultnight Radio
harmony Feelings
harmony Schlager Radio
80er Divas
80er Superstars
80er Superbands
80er Wave Pop
80er Synthie Pop