Cum-Cum-Deals der Dekabank - Millionen-Bilanz im Check
Die Bafin prüft den Konzernabschluss der Dekabank für 2024, weil sie Zweifel hat, ob das Institut frühere Steuererstattungsansprüche aus umstrittenen "Cum-Cum"-Geschäften korrekt bilanziert hat.
Hintergrund sind frühere sogenannte "Cum-Cum"-Aktiengeschäfte, die seit Jahren im Fokus von Behörden und Politik stehen. Im Kern geht es um die Frage, ob der Sparkassen-Wertpapierdienstleister mögliche Steuererstattungsansprüche korrekt in seiner Bilanz ausgewiesen hat.
Aufsicht sieht Anhaltspunkte für Bilanzierungsfehler
Nach Angaben der Bafin gibt es konkrete Hinweise darauf, dass die Dekabank Deutsche Girozentrale gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen haben könnte. Im Mittelpunkt stehen Steuererstattungsansprüche gegenüber der Finanzverwaltung in Höhe von insgesamt 478 Millionen Euro.
Die Finanzaufsicht verweist darauf, dass die Anrechnung dieser Kapitalertragsteuer von der Finanzverwaltung versagt worden sei. Deshalb wird nun geprüft, ob die Bank diese Ansprüche überhaupt in der Bilanz ansetzen durfte.
Was hinter "Cum-Cum"-Geschäften steckt
"Cum-Cum"-Geschäfte gelten als eng verwandt mit den illegalen "Cum-Ex"-Deals. Anders als bei "Cum-Ex", wo mehrfach Steuern erstattet wurden, die nie gezahlt worden waren, zielten "Cum-Cum"-Geschäfte darauf ab, ausländischen Anlegern unzulässige Steuervorteile zu verschaffen.
Wie die Deals funktionieren
Dafür wurden Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag vorübergehend an inländische Banken oder Fonds übertragen. Diese konnten sich die anfallende Kapitalertragsteuer erstatten lassen, was ausländischen Eigentümern in dieser Form nicht möglich gewesen wäre. Die erzielten Vorteile wurden anschließend zwischen den Beteiligten aufgeteilt.
Nach Schätzungen entstand dem Staat durch solche Modelle ein Schaden von rund 28 Milliarden Euro. Damit war der finanzielle Effekt sogar deutlich größer als bei den bekannteren "Cum-Ex"-Geschäften.
Es geht nicht um die Geschäfte selbst, sondern um die Bilanz
Die Bafin betont, dass sie im aktuellen Verfahren nicht die steuerliche Wirksamkeit der Geschäfte selbst untersucht. Gegenstand der Prüfung ist vielmehr allein die Rechnungslegung: also die Frage, unter welchen Bedingungen Steuererstattungsansprüche in einer Bilanz aktiviert werden dürfen.
Dekabank weist Vorwürfe zurück
Die Dekabank bestätigte die eingeleitete Prüfung durch die Bafin. Zugleich betonte das Institut, dass es seine Bilanzierung weiterhin für regelkonform hält. Nach Angaben der Bank wurden die fast 500 Millionen Euro aus den umstrittenen "Cum-Cum"-Geschäften inzwischen an die Finanzverwaltung zurückgezahlt.
Die Dekabank erklärte, man sei überzeugt, dass sich die eigene Bilanzierungspraxis nach Abschluss der Prüfung weiterhin als IFRS-konform erweisen werde.
Mögliche Signalwirkung für den Finanzsektor
Der Fall könnte über die Dekabank hinaus Bedeutung haben. Denn die Aufarbeitung früherer "Cum-Cum"-Geschäfte ist in Deutschland noch längst nicht abgeschlossen. Sollte die Bafin zu dem Ergebnis kommen, dass die Bilanzierung unzulässig war, könnte das auch für andere Institute und deren Umgang mit ähnlichen Steuerforderungen relevant werden.