Tödlicher Streit an Burg Gleiberg - Freispruch für Ex-Polizisten
Tödlicher Streit um Drohnenflug - Freispruch in Gießen für Ex-Polizisten
Freispruch am Gießener Landgericht für einen Ex-Polizisten aus dem Vogelsberg. Der pensionierte Kripo-Beamte habe aus Notwehr gehandelt, als er an der Burg Gleiberg bei Krofdorf im Streit einen 55 Jahre alten Mann mit einem Messer getötet hat, so die Richterin.
Die Richterin sagt aber auch: Trotzdem hätte der heute 71 Jahre alte frühere Kriminalbeamte aus Respekt vor der Witwe des Getöteten Anteilnahme oder Bedauern zeigen sollen. Das habe er ihrer Meinung nach im Prozess nicht getan. Die Witwe hatte als Nebenklägerin auf eine Verurteilung wegen Totschlags gehofft.
Fassungslosigkeit bei der Witwe und dem Sohn des Opfers
Die etwa 20 Angehörigen des verstorbenen Opfers im Gerichtssaal reagierten mit Fassungslosigkeit auf das Urteil allen voran die Witwe und der Sohn. Ein Freund der Familie, Hans Maier drückte es im FFH-Gespräch so aus: ""Heute ist das Opfer ein zweites Mal gestorben."
Richterin: Stich erforderte Wucht
Weiter heißt es während der Urteilssprechung am Mittwochvormittag, dass der Angeklagte als ehemaliger Polizist wissen müsste, dass ein Stich gegen den Oberkörper potentiell tödlich ist, es handele sich also um bedingten Vorsatz, trotzdem sei in diesem hochdynamischen Streit von Notwehr auszugehen. Gleichzeitig, so die Richterin, drang der tödliche Stich 10-11 Zentimeter durch die Rippe in den Oberkörper des 55 Jahre alten Opfers. Das sei nicht durch ein „Hineinlaufen ins Messer“ zu erklären, der Stich habe Wucht erfordert.
Staatsanwaltschaft geht von Notwehr-Situation aus
Trotzdem ging das Landgericht von einem Handeln in Notwehr aus. Denn der Angeklagte sei rechtswidrig und massiv angegriffen worden, auch hätten einer der Angreifer den ersten Schlag geführt. Die Situation sei binnen Minuten so eskaliert, dass es eine Notwehrlage gewesen und der Stich gerechtfertigt gewesen sei.
Tragödie nach Gewaltexplosion
Der Anklagevertreter sprach im Laufe des Prozesses von einer "Tragödie" und von "Unverständnis". Ein marginaler Anlass habe binnen kürzester Zeit zu einer "Gewaltexplosion" geführt. Die Staatsanwaltschaft sehe aber "keine andere Möglichkeit, als von Notwehr auszugehen". Er könne verstehen, wenn die Familie und Freunde des Opfers damit schwer leben könnten.
Angeklagter hatte eine Drohne aufsteigen lassen
Der Anklageschrift zufolge hatte der 71-jährige Deutsche eine Drohne aufsteigen lassen, um die Burg Gleiberg zu filmen. Er geriet demnach zunächst mit einem damals 62-Jährigen in Streit, der fürchtete, dass durch das Fluggerät Pferde gestört werden. Die verbale Auseinandersetzung habe sich zu einer körperlichen ausgeweitet. Als das Opfer, ein Begleiter des 62-Jährigen, hinzugekommen sei, habe der Angeklagte diesen mit dem Messer verletzt.
Angeklagter will um sein Leben gefürchtet haben
Der 71-Jährige hatte sich zu Beginn des Prozesses auf Notwehr berufen. Er habe um sein Leben gefürchtet. Zudem sagte er, das Opfer sei in das Messer gelaufen. Diese Aussage sei für die Familie des Getöteten nicht einfach, sagte der Nebenklagevertreter. Sie sei "Ausdruck von Empathielosigkeit".