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Teure Pannenhilfe für 780 Euro! Gericht gibt Autofahrerin Recht

Teure Pannenhilfe bei Kirtorf - Frau muss Feuerwehreinsatz nicht zahlen

Die Freiwillige Feuerwehr hat den Reifen einer Frau gewechselt. Diese sollte dafür nun nachträglich fast 800 Euro bezahlen (Symbolbild).
© dpa

Die Freiwillige Feuerwehr hat den Reifen einer Frau gewechselt. Diese sollte dafür nachträglich fast 800 Euro bezahlen (Symbolbild).

Fast 800 Euro sollte eine Autofahrerin bei Kirtorf zahlen, weil ihr die Freiwillige Feuerwehr bei einer Reifenpanne geholfen hatte. Die Frau konnte sich jedoch vor Gericht erfolgreich dagegen wehren. 

Konkret drehte sich das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gießen um eine Hilfeleistung einer freiwilligen Feuerwehr in Mittelhessen, wie das Gericht mitteilte. Die Feuerwehr war im Dezember vergangenen Jahres wegen eines auf eine Straße gestürzten Baumes gerufen worden. Seinerzeit rückten sechs Fahrzeuge mit 17 Feuerwehrkräften aus wegen eines umgestürzten Baumes aus.

Mega-Rechnung statt kostenloser Hilfe

Stattdessen fanden die Feuerwehrleute auf der Strecke aber lediglich die Frau, die ihr Auto nach einer Reifenpanne am Fahrbahnrand abgestellt hatte. Dort wartete sie laut Gericht auf den bereits verständigten ADAC. Die Feuerwehr half und wechselte den Reifen, noch bevor der ADAC eintraf.

Kosten von mehr als 1000 Euro

Das hatte zur Folge, dass die Stadt Kirtorf später 784,20 Euro verlangte. Insgesamt seien Kosten von mehr als 1000 Euro angefallen. Diese Summe werde aber "aus Billigkeitsgründen" um ein Viertel reduziert, hieß es nach Gerichtsangaben seinerzeit von der Kommune. Die Frau wandte sich mit einem Eilantrag dagegen und hatte Erfolg.

Gericht: Feuerwehr hätte nicht helfen müssen

Das Gericht entschied in seinem Beschluss, ein pauschaler Verweis auf die Feuerwehrgebührensatzung reichte für den Bescheid nicht aus. Es habe auch keine "unaufschiebbare Gefahrenlage" bestanden, die ein Eingreifen der Feuerwehr nötig gemacht hätte. Darüber hinaus habe die Autofahrerin von einer kostenlosen Hilfe ausgehen können, da sie die Feuerwehr gar nicht angefordert habe. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

Redakteur Leander Sattler

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