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Keine Ausnahmegenehmigung: Taubentöten in Limburg wohl vom Tisch

Stadt erhält keine Genehmigung - Taubentöten in Limburg ist wohl vom Tisch

Tauben in Limburg. Auf dem Marktplatz finden sie viel Futter. Die Mehrheit der Limburger sieht das kritisch. Gefangen und getötet werden dürfen die Tiere aber nicht. 
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Tauben in Limburg. Auf dem Marktplatz finden sie viel Futter. Die Mehrheit der Limburger sieht das kritisch. Gefangen und getötet werden dürfen die Tiere aber nicht. 

Glück für die Tauben in Limburg. Sie können wohl bleiben und sich vermehren. Sie werden nicht getötet. Denn wie der Landkreis Limburg-Weilburg mitteilt, hat die Untere Naturschutzbehörde Anträge zum Fang und zum Töten von 200 Stadttauben abgelehnt.

Der Landkreis Limburg-Weilburg teilt mit, dass es keine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung geben wird, um die Limburger als Schädlinge eingestuften Tauben zu fangen und zu töten. Die Stadt Limburg hat sich zu dieser Entscheidung noch nicht geäußert. 

Wirtschaftliche Schäden nicht erkennbar

Die Untere Naturschutzbehörde erklärte, dass in den Anträgen der Stadt Limburg, wirtschaftlich relevanten Schäden durch die Tauben nicht ausreichend dargelegt worden seien. Noch wären diese Schäden von Amts wegen ersichtlich. Stadttauben zu fangen und zu töten, muss seit einigen Monaten gesondert genehmigt werden. Grund: Das hessische Umweltministerium hatte vorher entschieden, dass Stadttauben als wild lebende Tiere und nicht mehr als verwilderte Haustiere anzusehen sind. Damit sind Stadttauben nun arten- und gesetzlich geschützt. Stadttaubenschützer hatten bereits gejubelt. 

Viele Häuser in der Limburger Fußgängerzön sind mit Taubengittern versehen. Hier sind Tauben zu sehen, die auf einem Limburger Haus sitzen. 
© dpa

Viele Häuser in der Limburger Fußgängerzön sind mit Taubengittern versehen. Hier sind Tauben zu sehen, die auf einem Limburger Haus sitzen. 

Hintergrund Stadttauben

Die Stadttauben waren natürlich ursprünglich Wildtiere, sogenannte Felsentauben. Als solche wurden sie von den Menschen domestiziert und vornehmlich als Brieftauben gehalten. Mittlerweile sind viele dieser Brieftauben wieder verwildert. Lange galten sie weiter als Haustiere und wurden damit artenrechtlich nicht besonders geschützt. Nun hat das hessische Umweltministerium entschieden, dass die Stadttauben als Wildtiere anzusehen sind. Als Haustiere gelten in der Regel die Tiere, deren Überleben vom Menschen abhängt und die in freier Wildbahn nicht alleine überleben könnten. Die Stadttaube ist nun also in Hessen ein geschütztes Wildtier und darf nur mit Ausnahmegenehmigung gefangen und getötet werden. 

Aufträge zum Fangen und Töten zurückgestellt

Mit Blick auf die neue Rechtslage hatte die Stadt Limburg, den Auftrag zum Fangen und Töten der Tiere zunächst nicht vergeben, sondern entsprechende Anträge bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt. Diese wurden nun abgelehnt. 

Bürger mehrheitlich für weniger Tauben in der City

Die Stadt Limburg war ursprünglich von einer Taubenplage in der City ausgegangen und hatte nach einem Beschluss der Stadtverordneten, die Anzahl der Tiere durch Töten reduzieren wollen. Daraufhin strengten Stadttauben-Schützer ein Bürgerbegehren an, bei dem sie aber in der Minderheit blieben. Juristen im Auftrag der Stadttauben-Schützer erreichten dann die Neuregelung im hessischen Umweltministerium. 

Politiker als Mörder bezeichnet

Das Thema Tauben sorgte für monatelangen Diskussionsstoff in Limburg. Bei einer Diskussion im Stadtparlament bezeichneten Tierschützer Limburger öffentlich als Mörder. Hier gibt es mittlerweile auch entsprechende Strafbefehle der Justizbehörden. 

 

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Anne Schmidt

Leiterin Studio Mittelhessen
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