Köder an Lahn und in Kanälen - Limburg startet Großaktion gegen Ratten
Keine Ratten in der Stadt. Limburg startet Mittwoch eine großangelegte Aktion gegen Ratten.
Wie die Stadt Limburg mitteilt, würden in den nächsten zwei Wochen Köder in verschlossenen Boxen in allen Kanälen und entlang der Lahn liegen. Es sei bereits die zweite Aktion in diesem Jahr in Limburg. Angelockt würden die Tiere durch mangelnde Sauberkeit.
Im März die erste Großaktion
Die Bekämpfung startet laut Stadt am Mittwoch, 8. Oktober und endet am Freitag, 24. Oktober. Bereits im März seien die Rattenpopulationen erstmals eingedämmt worden. Im Sommer wandte sich die Stadt Limburg bereits an die Öffentlichkeit, weil zu viel Müll zum Beispiel im Bereich der Lahn illegal entsorgt wird, wie FFH berichtete.
Kein Taubentöten in Limburg
Gescheitert ist die Stadt dagegen mit dem Absicht, Tauben zu töten, um die Population in der Innenstadt zu reduzieren. Nach Bürgerentscheid und Gerichtsverfahren gab die Stadt den Plan auf, obwohl eine Mehrheit der Bürger und der Stadtverordneten dafür ausgesprochen hatten, wie FFH berichtete.
Köder in verschlossenen Boxen
Nun würden Köder in verschlossenen Boxen ausgelegt sowohl im gesamten Kanalnetz als auch an befallenen Stellen am Lahnufer. Limburger sollten Tiere dem Ordnungsamt melden, die ihnen in den nächsten Wochen auffallen. Ansprechpartnerin ist André Blättel, Telefonnummer: 06431 203-291, E-Mail: ordnungsbehoerde@stadt.limburg.de.
Angelockt durch Essensreste
Da Ratten durch mangelnde Sauberkeit im Außenbereich angelockt werden, gibt die Stadt Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall:
- Speisereste in geschlossene Müllbehälter entsorgen
- Keine Abfalllagerung im Außenbereich
- Gelbe Säcke möglichst erst kurz vor der Abholung rausstellen
- Überfüllung von Mülltonnen vermeiden und diese geschlossen halten
- Bitte Tauben und Enten nicht füttern
- Speisereste nicht über die Toilette entsorgen
Hausbesitzer müssen selber aktiv werden
Auf Privatgelände werde die Stadt aber nicht aktiv, hierfür seien die Wohnungs- bzw. Grundstückseigentümer verantwortlich. Sie müssten Ratten beseitigen und die Ursachen hierfür abstellen. Sofern Vermieter auf (schriftliche) Aufforderung der Mieter ihrer Pflicht der Rattenbeseitigung nicht nachkommen, könne das Ordnungsamt informiert werden.


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