Vogelgrippe - Neue Fälle im Lahn-Dill-Kreis
Während andere hessische Landkreise inzwischen vermehrt Entspannung in Sachen Vogelgrippe melden, berichtet der Lahn-Dill-Kreis von neuen bestätigten Fällen.
“Gestern wurde ein weiterer positiver Befund am Aartalsee bestätigt. Bereits am Vortag meldete das Landeslabor einen Nachweis am Möttauer Weiher in unmittelbarer Grenznähe zum Lahn-Dill-Kreis. Zudem liegen dem Veterinäramt Hinweise auf vermehrt verendetes Wassergeflügel aus weiteren mittelhessischen Gewässern vor. Im Kreisgebiet, unter anderem in den Lahnauen, stehen weitere Untersuchungsergebnisse noch aus”, schreibt die Kreisverwaltung in einer Mitteilung.
Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin einhalten
Die Einhaltung grundlegender Biosicherheitsvorkehrungen für die Geflügelhaltungen im Kreisgebiet seien weiterhin verpflichtend. Der Kreis mahnt weiterhin zu einer erhöhten Vorsicht.
- Stallungen oder Haltungseinrichtungen dürfen nicht mit Straßenkleidung, sondern ausschließlich mit stallbezogener Schutzkleidung betreten werden, um eine Einschleppung von Erregern zu verhindern.
- Das Betreten der Stallungen ist nur mit speziell vorgesehenen und gereinigten Stallschuhen zulässig.
- Stallungen und Haltungseinrichtungen dürfen ausschließlich von autorisierten Personen betreten werden.
- Futter, Einstreu und sonstige Materialien, die mit Geflügel in Kontakt kommen, sind so zu lagern, dass Wildvögel keinen Zugriff darauf haben.
Verbot von Geflügelausstellungen bleibt bestehen
Das bestehende Verbot von Geflügelausstellungen sowie sonstigen Veranstaltungen, bei denen Geflügel zusammengebracht wird, bleibt unverändert in Kraft, schreibt der Landkreis. Das diene dem Schutz der Tierbestände vor einer unkontrollierten Verbreitung des Virus.
Tote Wildvögel bitte melden
Das Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises bittet alle Bürgerinnen und Bürger, tote Wildvögel – insbesondere Kraniche, Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel – umgehend zu melden und keinesfalls zu berühren. Auffällige Funde, vor allem wenn mehrere Tiere derselben Art an einem Ort liegen, sind besonders relevant.
Zur Meldung steht ein digitaler Meldebogen zur Verfügung: www.lahn-dill-kreis.de/vogelmeldung
Darüber hinaus ist das Veterinäramt erreichbar unter der Telefonnummer 06441 407-7611 oder per E-Mail an tiergesundheit@lahn-dill-kreis.de. Für das Wochenende ist eine telefonische Rufbereitschaft eingerichtet.
Die aktuell gültige Allgemeinverfügung des Lahn-Dill-Kreises (Risikoorientierte Aufstallungspflicht) beschreibt alle Regelungen im Umgang der Vogelgrippe und ist online zu finden unter: https://www.lahn-dill-kreis.de/verwaltung/bekanntmachungen/.