Geflügelhalter atmen auf - Im Kreis Gießen entfallen Beschränkungen
Geflügelhalter im Kreis Gießen freuen sich: “Das Veterinäramt hebt am Freitag, 19. Dezember, die in den vergangenen Wochen erlassenen Allgemeinverfügungen wieder auf”, schreibt der Landkreis Gießen in einer Pressemitteilung.
Damit endet für alle Vogelhaltungen die Pflicht zur Aufstallung und das Ausstellungsverbot, ebenso die Pflicht für verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen, heißt es weiter. Auch die Überwachungszone, die nach einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb im Wetteraukreis eingerichtet worden war und Teile des Landkreises Gießen umfasste, werde aufgehoben.
Tote Wildvögel
Insgesamt wurde im Landkreis Gießen zwischen dem 19. Oktober und dem 3. November bei 35 tot aufgefundenen Kranichen und vier Störchen Geflügelpest festgestellt. Die Fundorte betrafen nicht nur die bekannten Zugvögel-Rastgebiete an Seen und Gewässern, sondern verteilten sich über den gesamten Landkreis. Nach diesem Zeitraum kam es zu keinen weiteren gehäuften Funden infizierter Wildvögel. Es wurden seither noch insgesamt fünf mit Geflügelpest infizierte Wildgänse, Kraniche und Graureiher in Lich, Hungen und Gießen gefunden. Weil auch der Zug der Kraniche vorüber ist, werden die Regelungen zum Schutz vor einer Ausbreitung und der Geflügelpest beendet.
Sicherheitsmaßnahmen weiterhin beachten
Eine vollständige Entwarnung könne jedoch nicht gegeben werden. Es sei davon auszugehen, dass das Virus unter Wildvögeln dauerhaft verbreitet ist und vor allem Wasservögel wie Enten und Gänse auch infiziert sein können, ohne zu erkranken. Wer Vögel bzw. Geflügel hält, sollte darum weiterhin unbedingt die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Dazu gehören Schutz- und Hygienevorkehrungen, um eine Übertragung der Geflügelpest von Wildvögeln auf gehaltene Vögel zu verhindern. Geflügel sollte nur an Stellen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind, schreibt der Landkreis. “Außerdem müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Kommt es zu einem auffälligen Sterben von gehaltenen Vögeln, ist dies dem Veterinäramt unbedingt mitzuteilen.”
Tote Tiere nicht anfassen
Das Geflügelpestvirus sei bisher nicht gut an den Menschen angepasst. Daher werde es nur selten auf Menschen übertragen. Wer in der Natur verendete oder erkrankte Wildvögel findet, sollte diese trotzdem nicht berühren, sondern diese weiterhin beim Veterinäramt melden. Das betreffe neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Erreichbarkeit
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist unter der Telefonnummer 0641 9390-6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de zu erreichen. Weitere Informationen unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest