Abi-Sprüche-Skandal in Gießen - Schüler müssen NS-Geschichte nachbüffeln
Das Ermittlungsverfahren gegen fünf Jugendliche nach dem rassistischen Abi-Motto-Eklat an der Gießener Liebigschule wurde offiziell eingestellt. Die Staatsanwaltschaft entschied sich gegen eine Anklage und setzt stattdessen auf erzieherische Maßnahmen.
Die Entscheidung basiert auf dem Jugendstrafrecht, das den Erziehungsgedanken gegenüber harten Strafen klar in den Vordergrund stellt. Die Ermittler prüften, ob eine öffentliche Hauptverhandlung notwendig ist oder ob die Jugendlichen auch auf anderem Weg lernen können.
Strenge Auflagen für Schüler
Als Bedingung für die Einstellung müssen die fünf Beschuldigten nun gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Zudem sind sie verpflichtet, schriftliche Ausarbeitungen über die Gräueltaten des Nationalsozialismus und des IS zu verfassen.
Ermittlungen durch Hinweis
Ins Rollen kam das Verfahren durch den Hinweis einer Schülerin, die die Schulleitung über die Vorfälle informierte. Im Laufe der Ermittlungen räumten alle fünf Beschuldigten die Vorwürfe schließlich ein.
Konsequenzen bei Verstößen
Sollten die Jugendlichen ihre Auflagen nicht erfüllen, kann das Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden. In diesem Fall behält sich die Staatsanwaltschaft vor, doch noch offiziell Anklage zu erheben.
Der Ursprung des Skandals
Hintergrund der Ermittlungen war eine anonyme Online-Umfrage, in der Schüler Vorschläge für ihr Abi-Motto sammeln konnten. Dabei tauchten jedoch schnell antisemitische und rassistische Slogans auf, die auch viele positive Bewertungen erhielten.
Schockierende NS-Vergleiche
Besonders die Vorschläge „NSDABI - Verbrennt den Duden“ und „Abi macht frei“ sorgten bundesweit für Entsetzen und Empörung. Die Schule distanzierte sich sofort.