Gericht verbietet Fahrrad-Demo auf der A5 in Mittelhessen
Zwischen Bad Nauheim & Butzbach - Gericht verbietet Fahrrad-Demo auf der A5
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) hat eine Fahrraddemo auf der A5 zwischen Bad Nauheim und Butzbach verboten.
Das Gericht bestätigte weitgehend die Gefahrenprognose des Wetteraukreises und wies eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom Dienstag zurück.
Wetteraukreis wegen Gefahr für B3 statt A5
Der Anmelder der Kundgebung wollte nach VGH-Angaben am heutigen Mittwoch auf der vielbefahrenen A5 mit einer Fahrraddemo zwischen den Anschlussstellen Bad Nauheim und Butzbach gegen einen Ausbau der Autobahn protestieren. Der Wetteraukreis hatte dies am vergangenen Freitag untersagt und eine Alternativroute über die B3 vorgeschlagen.
Gericht lehnt Eilantrag ab
Dagegen hatte sich der Organisator der Kundgebung mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Gießen gewehrt. Das VG Gießen lehnte den Antrag jedoch ab. Der Beschluss ist den Angaben zufolge auf dem verwaltungsgerichtlichen Instanzenweg nicht anfechtbar.