Schüsse Gießener Wettbüro: Milderes Urteil als gefordert
Milderes Urteil als gefordert - Nach Schüssen in Gießener Wettbüro
Das Landgericht Gießen hat den Angeklagten im Fall „Schüsse im Wettbüro“ wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubtem Waffenbesitz zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Haftbefehl bleibt bestehen, der Angeklagte bleibt somit in Haft.
Das Urteil fällt milder aus, als von der Staatsanwaltschaft gefordert: Sie sprach sich für eine Freiheitstraße von 7,5 Jahren aus.
Drei Menschen verletzt
Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, weil er in drei Fällen gefährliche Körperverletzung begangen hat, so die Staatsanwaltschaft. Auch der unerlaubte Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe wurde ihm zur Last gelegt.
Kostenübernahme und fortbestehender Haftbefehl
Zusätzlich zur Haftstrafe muss der Angeklagte auch die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger übernehmen. Der schon vorher erlassene Haftbefehl vom Amtsgericht Gießen vom 12. Oktober 2025 bleibt weiter bestehen. Das bedeutet, dass der Angeklagte weiterhin in Haft bleibt.