Urteil in Kassel: Kein Unfallschutz beim Rauchen außerhalb der Schule
Urteil in Kassel zum Rauchen - Kein Unfallschutz außerhalb der Schule
Ein Schüler, der zum Rauchen das Schulgelände verlässt, ist nicht mehr gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel laut einer Mitteilung entschieden (Aktenzeichen B 2 U 20/20 R).
Die Richter bestätigten eine Entscheidung eines Landessozialgerichts, das die Klage auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls abgewiesen hatte.
Beim Rauchen von herabstürzendem Ast getroffen
Der volljährige Kläger war im Januar 2018 mit zwei Mitschülern in einen Park nahe seiner Schule gegangen und rauchte Zigaretten. An diesem Tag habe Unwetter mit Sturm und Schneefall geherrscht. Als ein Ast auf den Kläger fiel, habe er ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Wo der Fall sich genau ereignete, blieb unklar.
Verantwortung der Schule endet am Schultor
Der organisatorische Verantwortungs- und Einflussbereich der Schule sei auf das Schulgelände beschränkt gewesen, urteilten die Richter. "Er endete ebenso wie die Aufsichtspflicht und -möglichkeit am Schultor." Ein Stadtpark könne nicht als erweiterter Schulhof angesehen werden.