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Keine Ermittlungen nach Antisemitismus-Eklat zur documenta

Keine Ermittlungen - Antisemitismus-Eklat zur documenta

Nach dem Antisemitismus-Eklat im Zusammenhang mit auf der documenta fifteen gezeigten Kunstwerken hat die Staatsanwaltschaft Kassel die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Es sei kein "Anfangsverdacht wegen einer verfolgbaren Straftat" gegeben, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage mit.

Zuvor hatte die "Hessisch/Niedersächsische Allgemeine" über das Thema berichtet. Nach eigenen Angaben war die Behörde von Amts wegen aufgrund der Medienberichterstattung über die Antisemitismusvorwürfe hinsichtlich der Werke "People's Justice" des Künstlerkollektivs Taring Padi sowie des Werks "Guernica Gaza" der Künstlergruppe Eltiqa tätig geworden.

Institutionen hatten Strafanzeige erstattet

Auf dem großflächigen Banner von Taring Padi, das aufgrund der Vorwürfe kurz nach der Eröffnung der Kunstschau abgehängt worden war, war unter anderem ein Soldat mit Schweinsgesicht zu sehen. Beim Polizeipräsidium Nordhessen und der Staatsanwaltschaft hätten sich zudem insgesamt 25 Personen beziehungsweise Institutionen gemeldet und Strafanzeigen erstattet. Darin sei es im Wesentlichen um den Vorwurf gegangen, dass den betreffenden Kunstwerken antisemitischer beziehungsweise volksverhetzender Charakter beizumessen sei, hieß es.

Anzeigen richteten sich unter anderem gegen Ex-OB Geselle

Neben den Künstlern hätten sich die Strafanzeigen auch gegen Organisatoren der Ausstellung und Verantwortliche der documenta fifteen, also Kuratoren und politisch Verantwortliche, darunter vor allem den früheren Kasseler Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD), gerichtet.

Störung des öffentlichen Friedens sei kaum nachzuweisen

In einer 20-seitigen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft hieß es unter anderem, der Umstand, dass das Großgemälde von Taring Padi bereits im Jahr 2002 im asiatischen Kulturraum entstanden sei und zuvor in anderen Ländern ausgestellt war, spreche "eher dagegen, dass ein Bezug zur inländischen jüdischen Bevölkerung intendiert war", auch wenn sich Teile der hiesigen Bevölkerung - etwa in Deutschland lebende Juden - dem Staat Israel "aus nachvollziehbaren Gründen in besonderer Weise verbunden fühlen", so die Behörde. Auch eine Störung des öffentlichen Friedens sei kaum nachzuweisen.

Keine Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen

Zudem könne ein "Aufstacheln zum Hass" im Sinne der Volksverhetzung "in der bildlichen Darstellung (noch) nicht gesehen werden", hieß es. Auch eine Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen werde aus dem Werk von Taring Padi nicht hinreichend deutlich. Gleiches gelte auch für weitere Kunstwerke, gegen die sich die Anzeigen richteten.

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