Niederlage für Klaus Ernst - Halbe Rente für Politiker ist rechtens
Die Halbierung der Altersrente für amtierende Bundestagsabgeordnete wegen laufender Abgeordnetenentschädigungen ist verfassungskonform. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch entschieden. Gegen einen entsprechenden Bescheid der Deutschen Rentenversicherung hatte der Bundestagsabgeordnete Klaus Ernst (Die Linke) geklagt.
Die Altersrente des ehemaligen Parteivorsitzenden Klaus Ernst ruht derzeit in Höhe von 50 Prozent ruht, weil er als Mitglied des Deutschen Bundestages eine monatliche Abgeordnetenentschädigung erhält. Ernst sieht in der Ruhensregelung im Abgeordnetengesetz einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Eigentumsgarantie sowie gegen die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und die geschützte Freiheit des Abgeordneten.
Gericht: Regelung ist zulässig
Der 5. Senat des BSG folgte der Argumentation der Vorinstanz, dem Sozialgericht Würzburg. Eine Verfassungswidrigkeit der Ruhensvorschrift im Abgeordnetengesetz sei nicht zu erkennen, führte die Vorsitzende Richterin aus. Die Regelung stelle eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung dar.
"Doppelalimentation" soll verhindert werden
"Nach Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich bei der Abgeordnetenentschädigung um eine Leistung mit Alimentationscharakter, die alle weiteren Leistungen aus öffentlichen Mitteln ausschließt, soweit sie nicht einen Ausgleich für mit dem Mandat verbundenen Aufwand darstellen", führte sie aus. Die Vorschrift solle verhindern, dass mehrere Leistungen aus öffentlichen Kassen mit unterhaltssichernder Funktion in vollem Umfang gleichzeitig gezahlt würden, erklärte die Vorsitzende Richterin. So solle eine "Doppelalimentation" verhindert werden.