Tote 14-Jährige aus Bad Emstal - Revision gegen Urteil eingelegt
Das Urteil im Prozess um die getötete 14-Jährige aus Bad Emstal (Kreis Kassel) wird vorläufig nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft hätten Revision eingelegt, teilte ein Sprecher des Landgerichts Kassel am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Das Gericht hatte einen 21 Jahre alten Freund der Schülerin Ende Mai unter anderem wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren und neun Monaten verurteilt, die er in einer sozialtherapeutischen Anstalt verbüßen soll. Zudem ordnete das Gericht den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob es zu einem neuen Prozess kommt.
Angeklagter machte Videoaufnahmen von dem Opfer
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 21-Jährige seine Bekannte im September 2023 erwürgt hatte, um sich sexuelle Befriedigung zu verschaffen. Der 21-Jährige hatte eingeräumt, die Jugendliche bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben, nachdem er mit ihr in einen Streit geraten sei. Anschließend habe er sie entkleidet und Videoaufnahmen von ihr gemacht, um sie damit nach ihrem Aufwachen von einer Anzeige bei der Polizei abzuhalten. Töten habe er sie nicht wollen.
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