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Kassel muss 30 Millionen Euro an Wassergebühren zurückzahlen

Finales Wassergebühren-Urteil - Kassel muss Bürgern 30 Mio. zurückzahlen

Die Stadt Kassel muss rund 30 Millionen Euro an zu Unrecht erhobenen Wassergebühren zurückzahlen (Symbolbild). 
© dpa

Die Stadt Kassel muss rund 30 Millionen Euro an zu Unrecht erhobenen Wassergebühren zurückzahlen (Symbolbild). 

Nun ist es endgültig entschieden: Die Stadt Kassel muss rund 30 Millionen Euro zu Unrecht erhobene Wassergebühren zurückzahlen. Dafür hat ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gesorgt.

Das hat die Stadt Kassel auf FFH-Nachfrage bestätigt. 

Rechtsstreit seit 12 Jahren

Zwölf Jahre zieht sich der Gerichtsstreit schon. Die erhobene Gebühr für die Nutzung von Wasserleitungen sei rechtswidrig, so die klagenden Bürgerinnen und Bürger aus Kassel und Vellmar. Sie beträgt etwa 15 Prozent der Wasserkosten.

Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde der Stadt final zurück

Die Stadt Kassel hat sich gegen Urteile, die das bestätigt haben, immer wieder gewehrt. Nun haben die Kläger aber endgültig Recht bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine letzte Beschwerde der Stadt Kassel zurückgewiesen. 

Rückzahlungen fließen wohl ab 2026

Die Rückzahlungen werden aber wohl erst ab 2026 fließen – und dann rückwirkend bis 2017, weil es da das erste Urteil zu dem Fall gab. Ein Zwei-Personen-Haushalt bekommt dann insgesamt etwa 360 Euro zurück. 

Mieter müssen nicht aktiv werden

In einer Stellungnahme der Stadt am Mittwoch sagt Stadtkämmerer Matthias Nölke: "Um Gutschrift oder Rückzahlung zu erhalten, müssen Gebührenzahlende nicht aktiv auf die Stadt zugehen, sie werden angeschrieben, wenn die Vorbereitungen abgeschlossen sind." Anders verhält es sich bei Mieterinnen und Mietern, die nicht direkt ihre Verträge mit Kasselwasser geschlossen haben, sondern ihren Anteil an den Wassergebühren über die Nebenkostenabrechnungen entrichten. In dem Fall müssten die jeweiligen Vermieter die individuellen Rückerstattungen berechnen und die Differenzbeträge weiterreichen.

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