Erstattung der Wassergebühren - Kassel startet Rückzahlung an Bürger
Die Stadt Kassel hat angekündigt, ab diesem Monat mit der Erstattung zu viel gezahlter Trinkwassergebühren für die Bürger Kassels und Vellmars zu beginnen. Grund dafür ist ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. November 2024, das eine Senkung der Wassergebühren erforderte.
Stadtkämmerer Matthias Nölke erklärte, dass die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen nun abgeschlossen sind und die Rückzahlungen erfolgen können. Die Stadt Kassel wird die vorläufigen Wassergebührenbescheide, die seit Juni 2017 ergangen sind, durch endgültige Bescheide mit niedrigeren Gebühren ersetzen. Der Versand dieser Bescheide beginnt im November 2025 und wird bis Ende Januar 2026 in mehreren Schritten fortgesetzt.
Erstattungen ohne Beantragung
Die Erstattung erfolgt automatisch an alle Gebührenschuldner, die derzeit Wassergebühren zahlen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Der Betrag wird acht Wochen nach Erhalt des Erstattungsbescheids auf das hinterlegte Konto überwiesen. Wo keine aktuelle IBAN vorliegt, muss diese der Stadt mitgeteilt werden. Bei mehreren Kassenzeichen des gleichen Zahlungspflichtigen gibt es separate Erstattungsbescheide.
Privatrechtliche Ansprüche separat zu klären
Die Stadt Kassel betont, dass sie nur an die Gebührenpflichtigen erstatten darf. Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen müssen eventuelle Ansprüche untereinander klären. Auch Personen ohne aktuelles Kassenzeichen, die seit Juni 2017 Wassergebühren gezahlt haben, erhalten eine Rückerstattung. Für sie wird ein digitales Antragsportal eingerichtet.
Weitere Details online verfügbar
Bürger finden Antworten auf ihre Fragen in den Erstattungsbescheiden und unter www.kasselwasser.de. Für weitere Informationen steht die E-Mail-Adresse erstattung-wasser@kassel.de und das Servicetelefon 0561-787-2400 zur Verfügung.