Zu hohe Wassergebühren bezahlt - Wie Kunden in Kassel jetzt handeln müssen
Es gibt Geld zurück für ehemalige Wasserkunden in Kassel und Vellmar: Wer zwischen 2017 und 2024 zu viel gezahlt hat, kann eine Rückzahlung erhalten. Dafür muss er allerdings selbst aktiv werden.
Ab dem 16. Februar beginnt die Erstattung der zu viel gezahlten Gebühren. Anspruchsberechtigt sind Personen, die in den vergangenen Jahren Wassergebühren entrichtet haben, heute aber keine Kunden mehr sind, teilt die Stadt Kassel mit.
Antrag über Online-Portal
Da die Stadt aber den Angaben zufolge auf keine aktuellen Bankverbindungen der ehemaligen Kunden zugreifen kann, erfolgt die Rückzahlung nicht automatisch. Zusammen mit Kasselwasser und den Städtischen Werken wurde deswegen dafür ein digitales Antragsportal eingerichtet.
Antrag auch per PDF-Formular möglich
Das Verfahren soll laut Stadtkämmerer Matthias Nölke möglichst einfach sein, um das Kapitel zur Zufriedenheit der Bürger schließen zu können. Alternativ zum Online-Weg gibt es auch ein ausdruckbares PDF-Formular.
Altes Kassenzeichen nötig
Wer das Geld zurückhaben will, muss seine aktuellen Daten sowie die Angaben der früheren Verbrauchsstelle eintragen. Wichtig ist dabei vor allem das schlussgerechnete Kassenzeichen der damaligen Anschrift. Für jedes alte Kassenzeichen muss den Angaben zufolge ein eigener Antrag gestellt werden. Immerhin: Identische persönliche Daten müssen dabei nur einmal eingegeben werden.
Geduld bei der Auszahlung
Bis das Geld tatsächlich auf dem Konto landet, dauert es allerdings etwas. Sobald der Antrag eingereicht ist, folgt zunächst ein Bescheid. Wegen der notwendigen rechtlichen Prüfung nimmt die Überweisung dann acht bis zwölf Wochen in Anspruch.
Aktuelle Wasserkunden bekommen Geld bereits
Insgesamt geht es bei den ehemaligen Kunden laut der Stadt um ein Volumen von bis zu 3,5 Millionen Euro. Aktuelle Kunden haben bereits Bescheide von über rund 27 Millionen Euro erhalten, hier läuft die Auszahlung bereits.
Rechtsstreit über viele Jahre
Im November 2024 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Stadt Kassel rund 30 Millionen Euro zu Unrecht erhobene Wassergebühren zurückzahlen muss. Dadurch wurde ein jahrelanger Gerichtsstreit beendet. Geklagt hatten Bürgerinnen und Bürger aus Kassel und Vellmar, weil die erhobene Gebühr für die Nutzung von Wasserleitungen aus ihrer Sicht rechtswidrig war. Sie beträgt etwa 15 Prozent der Wasserkosten.