Herzstillstand bei Festnahme - Kassel: Freispruch für Polizisten
Zwei Polizisten wurde vorgeworfen, während eines Einsatzes den Herzstillstand eines 47-Jährigen verursacht zu haben. In einem Berufungsverfahren wurden sie nun erneut freigesprochen.
Das Landgericht Kassel hat zwei frühere Polizisten in einem Berufungsverfahren vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen. Ihnen war vorgeworfen worden, den Herzstillstand eines 47 Jahre alten Mannes durch einen vorschriftswidrigen Transport während eines Einsatzes verursacht zu haben.
Weder vorsätzliche noch fahrlässige Körperverletzung
"Es hat keine Anhaltspunkte gegeben, dass Sie beide bei diesem Geschehen irgendetwas falsch gemacht haben", sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung. Aus allen rechtlichen Gesichtspunkten sei weder eine vorsätzliche noch eine fahrlässige Körperverletzung noch ein Unterlassen feststellbar. Das Urteil des Amtsgerichts Kassel, das die zwei Männer im Alter von 61 und 63 Jahren bereits im Dezember 2025 freigesprochen hatte, sei richtig. Die Staatsanwaltschaft Kassel hatte gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.
Widerstand gegen Festnahme geleistet
Zum Geschehen: Passanten hatten Ende September 2022 einen möglicherweise betrunkenen Menschen auf der Bundesstraße 3 bei Fuldatal (Landkreis Kassel) gemeldet. Nachdem die beiden Beamten den Mann mehrfach ohne Erfolg aufgefordert hatten, die Fahrbahn freiwillig zu verlassen, nahmen sie ihn unter erheblichem Widerstand fest. In Bauchlage und an Händen und Füßen gefesselt brachten sie ihn auf dem Boden eines Streifenwagens liegend zur Polizeidienststelle. Ein Beamter fixierte ihn dort während der gesamten Fahrt.
Die Anklage hatte den Beamten vorgeworfen, aufgrund dieses Transports nicht gemerkt zu haben, dass der an einer drogeninduzierten Psychose leidende, stark erregte Mann während der mehrminütigen Fahrt einen plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand erlitt. Erst beim Eintreffen auf der Dienststelle wurde demnach von Rettungssanitätern festgestellt, dass er reanimiert werden musste.
Zwar wurde mit den dann eingeleiteten Wiederbelebungsmaßnahmen das Leben des Mannes gerettet. Der damals 47-Jährige erlitt jedoch einen hypoxischen Hirnschaden. Er fiel in ein Wachkoma, in dem er sich bis zu seinem
durch eine Covidinfektion verursachten Tod Ende 2023 befand.
Gutachter entlastet Angeklagte
Ein rechtsmedizinischer Sachverständiger, der die beiden Polizisten bereits im ersten Prozess entlastet hatte, sagte im Berufungsverfahren erneut aus, er könne kein Fehlverhalten bei den Beamten erkennen. Deren Verhalten sei nicht ursächlich für den medizinischen Notfall gewesen. Der Herzstillstand sei durch eine Übersäuerung des Körpers durch die starke motorische Aktivität des Festgenommenen verursacht worden.
Die Verteidiger der Angeklagten hatten beantragt, die Berufungen zu verwerfen. Ebenso die Staatsanwaltschaft. Die erneute Prüfung habe ergeben, dass die beiden Beamten in dieser Situation gerechtfertigt gehandelt hätten, sagte der Oberstaatsanwalt in seinem Schlussvortrag. Er erklärte zudem, auf weitere Rechtsmittel zu verzichten. Das Urteil ist damit rechtskräftig.