Landkreis Fulda - Schlachtabfälle fachgerecht entsorgen
Verendete Haus-, Heimtiere und Schlachtabfälle müssen fachgerecht entsorgt werden. Darauf weist das Veterinäramt des Landkreises Fulda hin. In den vergangenen Wochen seien immer wieder verendete Tiere im Wald widerrechtlich entsorgt wurden, heißt es in einer Pressemitteilung.
„Wir beobachten leider, dass die Zahl der widerrechtlich entsorgten Tiere im Wald in den letzten Wochen und Monaten zugenommen hat. Wir müssen uns dann um die Entsorgung kümmern. Das ist wirklich unnötig, mit Arbeit und vor allem mit Kosten verbunden.“ erklärt David Nöllenheidt, Forstamtsleiter in Fulda. „Wir gehen als Forstamt entschieden gegen im Wald entsorgte Schlachtabfälle und Haustiere vor. Alle Fälle werden konsequent bei der Polizei zur Anzeige gebracht“, so Nöllenheidt weiter. Auf Nachfrage von HIT RADIO FFH heißt es, es seien beispielsweise Schlachtabfälle von Schafen, Ziegen und Schweinen entdeckt worden.
Gefahr für Wildtiere
Das Veterinäramt des Landkreises Fulda weist in diesem Zusammenhang auf die rechtlichen Vorgaben bei der Entsorgung von toten Haus- und Heimtieren sowie Schlachtabfällen hin. „Tote Nutztiere und Schlachtabfälle müssen über die Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden“, erklärt Dr. Verena Eyring vom Veterinäramt Fulda. Sie dürfen nicht auf dem eignen Grundstück oder im Wald entsorgt oder vergraben werden. Illegal entsorgte Tierkadaver von Heim- oder Schlachttieren sind eine Gefahr für Wildtiere und auch für die menschliche Gesundheit. Infektionskrankheiten, an denen das verendetet Tier eventuell verstorben ist, können sich dadurch verbreiten. „Gerade in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest ist besondere Vorsicht geboten“, erläutert Eyring. „Vor kurzem haben Spaziergänger ein totes Hausschwein im Wald gefunden, das dort widerrechtlich entsorgt wurde. Die Sorge war auf jeden Fall groß, dass das Tier an der ASP verendet sein könnte. Die Proben haben zum Glück Entwarnung gegeben.“ Allgemein können Erreger in der Umwelt sehr lange infektiös bleiben. Damit sind Kadaver eine ständige Infektionsquelle für andere Tiere – bei Zoonosen auch für den Menschen.
Haustiere dürfen zuhause beerdigt werden
„Eigene tote Haustiere wie Hunde, Katzen, Hasen oder Ziervögel dürfen grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück begraben werden – sofern sich das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet und nicht in der Nähe von öffentlichen Wegen befindet.“ Die Tiere müssen unter einer mindestens 50 Zentimeter dicken Erdschicht begraben werden. „Aber auch Haustiere können über die Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden – oder auf einem Tierfriedhof begraben oder in einem Tierkrematorium eingeäschert werden.“ Pferde müssen immer über die Tierkörperbeseitigungsanstalt oder über ein Tierkrematorium entsorgt beziehungsweise eingeäschert werden.Illegal in der Natur entsorgte Tiere und Schlachtabfälle werden konsequent bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
Tierkörperbeseitigungsanstalt
Tote Tiere und Schlachtabfälle können bei SecAnim Südwest GmbH zur Abholung angemeldet werden.
Telefon: 06256 8520
E-Mail: lampertheim@secanim.de
Die Entsorgungskosten sind selbst zu tragen.

