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Freibad-Übergriffe in Gelnhausen: Prozess verschoben

Prozessbeginn verschoben - Freibad-Übergriffe in Gelnhausen

Ermittlungen nach Belästigung in Schwimmbad in Gelnhausen
© Boris Roessler/dpa

Den beiden Angeklagten wird sexuelle Belästigung vorgeworfen. (Archivbild)

Der Start des Verfahrens gegen zwei Männer nach den Vorfällen in dem Schwimmbad verzögert sich. Wegen Erkrankung des Richters wird der Termin auf die Zeit nach den Sommerferien verschoben.

Der Beginn des Prozesses um die mutmaßliche sexuelle Belästigung mehrerer Mädchen in einem Freibad in Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis) verzögert sich voraussichtlich um Monate. Grund dafür sei, dass der gesetzliche Richter erkrankt war, teilte eine Sprecherin des Amtsgerichts Gelnhausen mit. Ursprünglich sollte das Hauptverfahren vor dem Jugendgericht am 13. April beginnen. Der Termin wurde jedoch aufgehoben, ebenso ein weiterer Termin am 20. April. Inzwischen wurden auch drei weitere Verhandlungstage bis zum 1. Juni aufgehoben.

Vertreter darf nicht übernehmen

"Das Verfahren hatte noch nicht begonnen. In Strafsachen darf dann nicht einfach der Vertreter das Verfahren übernehmen", erläuterte die Sprecherin. Die Verhandlung werde neu terminiert und voraussichtlich nach den hessischen Sommerferien stattfinden. Derzeit suche man nach Terminen, an denen auch beide Verteidiger Zeit haben. 

Vorwürfe der sexuellen Belästigung und Nötigung

Angeklagt sind zwei Syrer, die bei Anklageerhebung im vergangenen November 18 beziehungsweise 28 Jahre alt waren. Zuständig ist das Jugendgericht, weil der jüngere Angeklagte strafrechtlich noch als Heranwachsender gilt. Der Vorfall hatte für großes Aufsehen gesorgt und auch die hessische Landespolitik beschäftigt. Dem 18-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft sexuelle Belästigung in zwei Fällen sowie Nötigung in einem Fall vor. Er soll am 22. Juni vergangenen Jahres in dem Freibad einem 13-jährigen Mädchen an das Gesäß sowie einer 14-Jährigen an die Brust und das Gesäß gefasst haben. Eine weitere 15-jährige Zeugin habe er im Wasserbecken am Bein gegen ihren ausdrücklichen Willen festgehalten und von hinten am Bikinioberteil gezogen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. 

Dem 28-Jährigen wird sexuelle Belästigung in einem Fall vorgeworfen. Auch er soll einer 14-jährigen Zeugin an das Gesäß gefasst haben. 

Ermittlungen gegen drei weitere Männer eingestellt

Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen waren auch Wohnungen durchsucht und den Zeuginnen Bilder vorgelegt worden, anhand derer sie die Verdächtigen identifizieren sollten. Die Ermittlungen gegen drei weitere Männer wurden eingestellt.

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