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Trotz Schauer: Wasserentnahme-Verbot in Fulda bleibt vorerst

Regen bisher nicht genug - Wasserentnahme-Verbot in Fulda bleibt

Eva-Maria Lauber

Reporterin
Eva-Maria Lauber

Trotz der vergangenen Niederschläge bleibt das Wasserentnahme-Verbot im Kreis Fulda vorerst bestehen (Symbolbild).
© dpa

Trotz der vergangenen Niederschläge bleibt das Wasserentnahme-Verbot im Kreis Fulda vorerst bestehen (Symbolbild). 

Ein wenig Regen reicht noch lange nicht aus: Im Landkreis Fulda bleibt die Situation der Gewässer weiterhin kritisch. Obwohl es zuletzt Schauer gab, erholen sich die ausgetrockneten Bäche und Flüsse kaum. Das Verbot zur Wasserentnahme bleibt daher strikt bestehen, wie der Landkreis mitteilt.

Bis sich die zum Teil komplett trockengefallenen Gewässer erholen und der Grundwasserspiegel wieder messbar steigt, wird es laut Kreisverwaltung wohl noch mehrere Monate dauern. Der jüngste Niederschlag war demnach nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Winterregen als Hauptproblem

Dass das Grundwasser derart niedrig steht, liegt den Angaben zufolge nicht nur am trockenen Sommer. Ausschlaggebend ist für die Natur das sogenannte hydrologische Winterhalbjahr. In dieser Zeit ruht die Vegetation und das Regenwasser kann besser im Boden versickern, heißt es von den Experten.

Fehlende Niederschläge

Im vergangenen Winter gab es in Hessen jedoch viel zu wenig Regen. Laut dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie fielen in dem Halbjahr lediglich 259 Millimeter pro Quadratmeter. Zum Vergleich: Das langjährige Mittel liegt eigentlich bei 357 Millimetern. Zudem gelangt von diesem Wasser längst nicht alles in die tieferen Erdschichten, da ein Teil verdunstet oder oberirdisch abfließt, heißt es in einer Mittelung des Landkreises.

Entnahmeverbot bleibt bestehen

Wegen dieses deutlichen Defizits und einem historischen Trockenrekord im Juli bleiben die Pegelstände in der Region extrem niedrig. Der Landkreis Fulda hält deshalb konsequent an der aktuellen Allgemeinverfügung fest. Das Abpumpen und Ableiten von Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen ist und bleibt bis auf Weiteres untersagt.

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