Frankfurt verbietet Schottergärten - Bis zu 15.000 Euro Strafe
Bis zu 15.000 Euro Strafe - Frankfurt verbietet Schottergärten
In Frankfurt ist es ab sofort Pflicht, Neu- und Umbauten zu begrünen. Damit soll ein besseres Klima und mehr Artenvielfalt erreicht werden.
Die Gestaltungssatzung "Freiraum und Klima" (Freiraumsatzung) gilt bereits seit dem 10. Mai, wie die Stadt am Dienstag mitteilte. "Wie stark sich die Stadt aufheizen kann, haben wir in den drei zurückliegenden Dürresommern erlebt und wir waren froh über jede grüne Insel, jeden begrünten Vorgarten oder beschattete Hauswand", sagte Klima- und Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne).
Mindestens ein Laubbaum pro 200 Quadratmeter
Mit der neuen Regelung beuge die Stadt auch einer zunehmenden Versiegelung der Fläche vor. Nach der Satzung sind Bürger verpflichtet, Höfe, Teile der Fassade und Dächer mit Bäumen, Sträuchern und Grünflächen zu bepflanzen. Richtwerte seien beispielsweise mindestens ein Laubbaum pro 200 Quadratmeter Grundstücksfreifläche.
Begrünung für Neu- und Umbauten ist Pflicht
Nicht mehr erlaubt sind damit sogenannte Schottergärten, also größtenteils mit Folie oder Vlies überspannte und anschließend mit Schotter, Split und Kies bedeckte Gartenflächen.Die Pflicht gilt nur für jene Gebäude- und Grundstücksteile, die neu gebaut oder umgebaut werden. Wird beispielsweise ein Dach ausgebaut, müssen laut Stadt nicht zusätzlich Fassade oder Freifläche neu begrünt werden. Eine Nachbesserungspflicht für bereits bestehende Gebäude gelte nicht.
Bis zu 15.000 Euro Geldstrafe
Wer gegen die neue Regelung verstößt, handele ordnungswidrig und könne mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
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