Mindestens 10.000 Teilnehmer - Demo in Frankfurt gegen Gaza-Krieg
In Frankfurt demonstrieren gerade mehrere Tausend Menschen gegen Israels Krieg im Gaza-Streifen. Die Stadt hatte vorher versucht, die Kundgebung zu verbieten.
In Frankfurt demonstrieren gerade mehrere Tausend Menschen gegen Israels Krieg im Gaza-Streifen. Nach Polizeiangaben versammelten sich am Nachmittag rund 10.000 Menschen am Hafenpark - angemeldet war die Veranstaltung unter dem Motto "United4Gaza – Stoppt den Völkermord jetzt!" ursprünglich für 5.000 Teilnehmer. Der Demo-Zug zieht jetzt vom Hafenpark im Ostend zum Goetheplatz.
Großaufgebot der Polizei
Die Frankfurter Polizei habe den Einsatztag intensiv vorbereitet, hieß es im Vorfeld. Die besondere Herausforderung sei, dass verschiedene Interessensgruppen mit konträren Ansichten und einem hohen Emotionalisierungsgrad aufeinandertreffen könnten.
"Wir werden friedliche Versammlungen schützen, während wir bei jeder Form von Hass, Antisemitismus und Gewalt entschieden einschreiten", sagte der Frankfurter Polizeipräsident Stefan Müller.
Stadt befürchtet Eskalationsspirale
Bei einer Demo in Berlin im Juni mit dem gleichen Motto, zu der ebenfalls 5.000 Menschen angemeldet waren, kamen laut Polizei 12.000. Es gab 50 Festnahmen, fünf Menschen wurden verletzt.
In Frankfurt hatte die Stadt erfolglos versucht, die Kundgebung als "potenziell antisemitische Versammlung" zu verbieten. In der aktuell "äußerst angespannten Stimmung" zwischen pro-palästinensischen und pro-israelischen Aktivisten drohe eine Eskalationsspirale, so die Befürchtung.
Gerichte kassierten das Verbot
Das Frankfurter Verwaltungsgericht kassierte die Verbotsverfügung und entschied, dass ein Verbot bei der vorliegenden polizeilichen Gefahrenprognose nicht im Ansatz gerechtfertigt sei. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel bestätigte die Entscheidung in letzter Instanz.
Auch wenn die Stadt befürchte, dass mit der erhöhten Emotionalisierung im Hinblick auf den Nahost-Konflikt eine erhöhte Gewaltgefahr bestehe, könne die Polizei zielgerichtet gegen einzelne Störer vorgehen, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit der übrigen Teilnehmer zu gewährleisten, so der VGH.


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