Vorwurf in Frankfurter Gefängnis wegen verletztem Häftling
Fall in Frankfurter Gefängnis - Verletzter Häftling kam nicht in Klinik
Kam ein Häftling, der sich mit heißem Wasser verbrüht hat, erst einmal in eine besonders gesicherte Zelle statt ins Krankenhaus? In Frankfurt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung.
Ermittelt werde gegen die im Gefängnis diensthabende Ärztin und zwei Krankenschwestern. Die Gefängnisleitung habe die Staatsanwaltschaft am folgenden Morgen eingeschaltet.
Mit heißem Wasser übergossen
Es geht um einen Mann, der sich im November 2024 abends mit heißem Wasser übergossen hatte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er nach einer medizinischen Behandlung in einen Haftraum verlegt und erst am folgenden Tag ins Krankenhaus gebracht worden sein.
Häftling kam in videoüberwachte Zelle
Auf der Krankenstation des Gefängnisses seien seine Wunden versorgt worden, zudem habe er Schmerzmittel erhalten. "Fragen der Bediensteten zum Grund seines Handelns soll er zunächst nicht beantwortet, schließlich aber Tabletten verlangt und geäußert haben, dass er sich umbringen wolle", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Daraufhin sei eine Verlegung in einen besonders gesicherten, kameraüberwachten Haftraum angeordnet worden.
Künstliches Koma im Krankenhaus
Tags darauf, im Krankenhaus, sei der Verletzte zunächst in ein künstliches Koma versetzt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Drei Tage später sei er zu Fuß aus dem Krankenhaus geflohen, sein Aufenthaltsort sei bis heute unbekannt. Er war wegen eines Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz im Gefängnis, Ende November wäre den Angaben zufolge das Ende seiner Strafe erreicht gewesen.