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Demente Frau erwürgt - Ehemann wegen Totschlags verurteilt

83-Jähriger in FFM verurteilt - Ehemann erwürgte seine demente Frau

© dpa

Symbolbild

Ein Mann pflegt viele Jahre lang alleine seine demente Frau, an einem Morgen erwürgt er sie - nun hat das Frankfurter Landgericht den 83-Jährigen wegen Totschlags zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

 "Es war Überforderung und kein böser Wille", sagte die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer. Bei der Tat habe es sich um ein "Augenblicksversagen" gehandelt. 

Mann opferte sich zunächst für seine Frau auf

Das Paar war über 40 Jahre lang verheiratet gewesen, laut der Aussage von Nachbarn und Familienangehörigen war die Beziehung harmonisch. Zudem habe sich der Mann in der gemeinsamen Wohnung in Frankfurt alleine aufopfernd um die stark demente Frau gekümmert.

Pflegeaufwand stieg, Kräfte ließen nach

"Eine kräftezehrende Angelegenheit", sagte die Richterin zu dem Mann: "Sie mussten 24 Stunden am Tag aufpassen, dass nichts passiert." Der Mann konnte laut den Feststellungen des Gerichts nicht richtig schlafen, jede Nacht habe er seine Frau mehrfach zur Toilette bringen müssen. Immer aufwändiger sei die Pflege geworden, während seine Kräfte geschwunden seien. 

"Lass' das"

Am Morgen des 28. Septembers 2022 musste die 86-Jährige zur Toilette, der an einem fiebrigen Infekt erkrankte Mann begleitete sie. Im Gericht erzählte der gebürtige Frankfurter, wie sie ihn mit fratzenhaft verzerrtem Gesicht mit den Worten "Lass' das" plötzlich angefahren und ihm die Fingernägel in den Unterarm gerammt habe. "Das war nicht mehr mein Schatz", so der Angeklagte. An die folgenden Minuten fehle ihm die Erinnerung. 

Rechtsmedizin: mindestens drei Minuten gewürgt

Laut den Feststellungen eines Rechtsmediziners hatte er die Frau mindestens drei Minuten lang gewürgt, bis sie tot war. Der Mann rief eine Familienangehörige und dann die Polizei an. Von der Untersuchungshaft wurde er wegen seines hohen Alters verschont. 

Rechtskräftiges Urteil

Der Mann habe im Affekt gehandelt und sei daher vermindert schuldfähig gewesen, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Rechtlich gesehen handle es sich um einen minder schweren Fall. Als Bewährungsauflage muss der Mann 2.500 Euro an eine Stiftung zahlen, die Pflegende von demenzkranken Menschen unterstützt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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