Mord-Urteil gegen Narkosearzt - 4-Jährige starb bei Kronberger Zahnarzt
Nach dem Tod eines kleinen Mädchens in einer Zahnarztpraxis ist der Narkosearzt in einem erneuten Prozess zu 13 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt worden. Er habe sich etwa des Mordes und des versuchten Mordes in drei Fällen schuldig gemacht, erklärte der Richter am Frankfurter Landgericht.
So habe der Mann unter anderem mit Verdeckungsabsicht gehandelt.
Vier Kinder erlitten Blutvergiftungen
Der Anästhesist hatte im September 2021 in der Praxis in Kronberg im Hochtaunuskreis insgesamt vier Kindern verunreinigtes Narkosemittel gespritzt sowie weitere eklatante Hygienefehler begangen. Die Kinder erlitten eine Blutvergiftung. Ein vierjähriges Mädchen starb noch in der Nacht auf dem Zahnarztstuhl. Ein Junge und ein weiteres Mädchen mussten in der Frankfurter Uniklinik künstlich beatmet werden und überlebten nur knapp.
BGH hatte Fall zu neuer Verhandlung zurückgewiesen
In erster Instanz wurde der ehemalige Arzt von einer anderen Kammer des Landgerichts unter anderem wegen Totschlags zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft ging das nicht weit genug: Sie legte erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein.
Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft
Die Anklagebehörde hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Sie argumentierte in ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche, der deutsche Anästhesist habe seine schweren Behandlungsfehler vertuschen wollen und dafür das Leben seiner kleinen Patienten aufs Spiel gesetzt.
Verteidigung spricht von Überarbeitung
Die Verteidigung des Angeklagten hatte dieser Darstellung widersprochen. Hätte er beabsichtigt, seine Handlungen zu verdecken, wäre es demnach eher in seinem Interesse gewesen, den Tod des Mädchens und damit die intensiven Ermittlungen zu verhindern. Sein Verhalten begründete die Verteidigung stattdessen mit Übermüdung und Überarbeitung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Milderungsmöglichkeiten greifen
Aber warum wurde der 69-Jährige nicht, so wie sonst meist üblich bei Mord, zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt? Stattdessen machte das Gericht von Milderungsmöglichkeiten Gebrauch. Das Gericht erklärte etwa, dass der Angeklagte teilweise geständig gewesen sei, zudem habe er nicht einem besonderen Straftätermilieu angehört. Des Weiteren verwies der Richter auf das fortgeschrittene Alter des Mediziners: So könne der Strafspruch für den Angeklagten am Ende auch eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeuten.