Nach tödlichem E-Scooter-Unfall - 3 Jahre Haft für Autofahrer in Frankfurt
Im Prozess um einen verheerenden E-Scooter-Unfall in der Frankfurter Innenstadt ist ein 24-jähriger Autofahrer zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte zwei Roller gerammt, wobei Zwillingsbrüder starben und ein weiterer Mann schwerst verletzt wurde.
Das Frankfurter Landgericht sprach den Angeklagten wegen versuchten Mordes und fahrlässiger Tötung in zwei Fällen schuldig. Außerdem muss der Mann 350.000 Euro Schadensersatz an das Opfer zahlen, das den Unfall überlebt hatte. “Man kann von einer Tragödie sprechen”, sagte die Vorsitzende Richterin.
Fahrt unter Lachgas
Der fatale Vorfall ereignete sich vor gut einem Jahr. Nach Angaben der Ermittler war der damals 23-jährige Fahrer aus Bad Kreuznach mit überhöhter Geschwindigkeit in der Frankfurter Innenstadt unterwegs. Zuvor hatte er den Untersuchungen zufolge Lachgas konsumiert.
Sein Wagen kam von der Fahrspur ab und rammte auf dem Fahrradstreifen den E-Scooter von 23-jährigen Zwillingsbrüdern. Einer der Brüder erlag noch am Unfallort seinen Verletzungen, der andere starb nach der Einlieferung ins Krankenhaus.
150 Meter auf der Motorhaube mitgeschleift
Kurz nach diesem ersten tödlichen Zusammenstoß prallte der Angeklagte mit seinem Auto gegen einen weiteren E-Scooter. Der 27-jährige Fahrer wurde dabei gegen die Windschutzscheibe geschleudert und blieb auf der Motorhaube liegen. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, verhakten sich das Bein des Opfers und der Roller am Fahrzeug.
Trotz dieser Situation verringerte der Fahrer sein Tempo nicht. Erst nach etwa 150 Metern wurde der 27-Jährige von der Motorhaube auf den Boden geschleudert. Er erlitt schwerste Kopf- und Beinverletzungen. Ein Unterschenkel musste dem Mann amputiert werden.
Kennzeichen abmontiert
Der Unfallfahrer, der noch drei Beifahrer im Auto hatte, flüchtete zunächst vom Tatort. Um seine Beteiligung an den Zusammenstößen zu verschleiern, stellte er das Fahrzeug etwa drei Kilometer entfernt ab und entfernte die Kennzeichen. Der Vorwurf des versuchten Mordes stützte sich maßgeblich auf dieses Verhalten nach der Tat.
Etwa zwei Stunden später stellte sich der Mann jedoch den Behörden. Im Rahmen des Prozesses hatte die Verteidigerin das Geschehen als menschliche Katastrophe für die Opfer, deren Familien und auch für ihren Mandanten bezeichnet. Der Angeklagte habe sich laut seiner Anwältin zum Tatzeitpunkt in einem psychischen Ausnahmezustand befunden und sei nicht Herr seiner Sinne gewesen.