Nach Klage gegen den Abriss - So geht es mit dem AKW Biblis weiter
In Biblis darf weiter abgerissen werden: Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Rückbau eines stillgelegten Atomkraftwerks rechtmäßig ist. Geklagt hatte der Umweltverband BUND, der vor radioaktiv belastetem Bauschutt warnte.
Die Abrissgenehmigung für Block A des stillgelegten Kernkraftwerks Biblis bleibt bestehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Revision des BUND für Umwelt und Naturschutz Hessen zurück. Damit bestätigten die Richter auch das Urteil der Vorinstanz: Die vom Land Hessen erteilte Genehmigung ist mit Bundesrecht vereinbar.
BUND scheitert mit Kritik an Umweltprüfung
Der Umweltverband BUND hatte argumentiert, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren nicht ausgereicht habe. Aus Sicht der Organisation besteht die Gefahr, dass beim Rückbau radioaktiv belastetes Material in die Umwelt gelangen könnte. Im Mittelpunkt der Kritik stand vor allem schwach belasteter Schutt, der später auf Deponien entsorgt werden soll.
Gericht trennt Abrissgenehmigung und Materialfreigabe
Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts betrifft die Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau jedoch nicht die spätere Freigabe der abgebauten Materialien oder deren weiteren Verbleib. Die Leipziger Richter stellten klar, dass diese Fragen in einem eigenständigen strahlenschutzrechtlichen Verfahren geregelt werden.
Beim Rückbau fällt gewaltige Menge Schutt an
Der Abriss des ehemaligen Atomkraftwerks ist ein Großprojekt. Die Verantwortlichen rechnen mit rund einer Million Tonnen Schutt und Schrott. Hochradioaktives Material befindet sich weiterhin in Castorbehältern in einem Zwischenlager auf dem Gelände. Dort soll es bleiben, bis eine dauerhafte Lösung für die Entsorgung gefunden ist.
Reaktor nach Fukushima stillgelegt
Block A des einzigen hessischen Atomkraftwerks war 2011 nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima abgeschaltet worden. Die damalige Betreiberin RWE Power AG beantragte anschließend die Stilllegung und den Abbau der betroffenen Anlagenteile. Das hessische Umweltministerium erteilte die Genehmigung dafür im Jahr 2017.