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Anklage in Frankfurt: Anschläge in Deutschland diskutiert?

Anklage in Frankfurt - Anschläge in Deutschland diskutiert?

Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
© Boris Roessler/dpa

Die Staatsanwaltschaft hat die beiden Männer Anklage erhoben. (Symbolbild)

Am Flughafen festgenommen: Zwei Männer wollten laut Anklage für den IS kämpfen und planten Anschläge. Was die Ermittler über ihre Ideologie und Ziele herausgefunden haben.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen zwei mutmaßliche IS-Anhänger erhoben, die mögliche Anschlagsszenarien in Deutschland diskutiert haben sollen. Wie sie mitteilte, sollen die 19 und 27 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen auch geplant haben, sich bei der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) an Waffen ausbilden zu lassen. Ihnen wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. 

Sie kommen aus Kassel und Umgebung, einer hat türkische, der andere afghanische Wurzeln, wie es hieß. Sie sollen demnach bereits seit Jahren über einer radikal-islamistischen und dschihadistischen Ideologie anhängen und gemeinsam ihre Ausreise nach Syrien geplant haben. Dort sollen sie laut Staatsanwaltschaft das Ziel gehabt haben, sich unter Anleitung von Mitgliedern und Kämpfern des IS an Schusswaffen ausbilden zu lassen und an Kampfhandlungen teilzunehmen.

Freundin wegen Beihilfe angeklagt

Die Verdächtigen wurden am 15. Januar an den Flughäfen Hannover und Stuttgart vor dem Abflug festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Zuvor seien die Verdächtigen observiert worden, hieß es. Im Herbst des vergangenen Jahres sollen die Männer demnach "mögliche Anschlagsszenarien - auch in Deutschland - diskutiert" haben. 

Der 27-Jährige soll laut Ermittlungen bereits im Sommer 2025 versucht haben, sich dem regionalen IS-Ableger in Afghanistan anzuschließen, "um als Märtyrer auf der Basis seiner islamistischen Ideologie zu sterben", hieß es in der Mitteilung. 

Die 18 Jahre alte deutsche Lebensgefährtin des 19-jährigen Verdächtigen wurde zudem wegen Beihilfe angeklagt. Sie soll ihn bei der Planung und Organisation der Ausreise unterstützt haben. 

Das Landgericht Frankfurt muss nun über die Zulassung des Hauptverfahrens entscheiden.

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