Wegen Latte Macchiato-Glas - Mann scheitert mit Klage gegen Bäckerei
Weil er sich an einem Latte Macchiato-Glas verletzt hatte, verklagte ein Kunde eine Bäckereifiliale im rheinland-pfälzischen Frankenthal. Das Landgericht hat nun geurteilt, dass die Bäckerei kein Schmerzensgeld zahlen muss. Diese Entscheidung bestätigt ein früheres Urteil des Amtsgerichts Speyer.
Der Kläger aus dem Rhein-Pfalz-Kreis verlangte 1.500 Euro Schmerzensgeld. Er behauptete, dass er sich am Zungenbändchen verletzt habe, als er aus dem Glas trank. Laut seiner Aussage war die Kante des Glases scharf, aber die Beschädigung für ihn zunächst nicht sichtbar. Der Milchschaum und der Inhalt des Glases sollen sie verdeckt haben.
Keine Beweise für scharfkantiges Glas
Das Landgericht entschied zu Gunsten der Bäckerei. Das Gericht sah keinen Beweis für eine offensichtliche scharfe Kante am Glas, die der Mitarbeiterin hätte auffallen müssen. Grundsätzlich sei eine Bäckerei in der Pflicht alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Verletzung von Kunden zu verhindern. Eine absolute Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, sei aber im praktischen Leben nicht zu erreichen.
Entscheidung ist rechtskräftig
In dem Fall mit dem Latte Macchiato-Glas sei eine tiefgehende Prüfung der Gläser nicht erforderlich. Eine einfache Sichtprüfung reiche aus. Bereits das Amtsgericht Speyer hatte die Klage abgewiesen.
Die Berufung gegen das Urteil wurde inzwischen zurückgenommen. Damit ist die Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig.