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Getöteter Zugbegleiter Anklage fordert zwölf Jahre Haft

Getöteter Zugbegleiter - Anklage fordert zwölf Jahre Haft

Getöteter Zugbegleiter - Fortsetzung
© Uwe Anspach/dpa POOL/dpa

Knapp zwei Wochen nach Prozessbeginn werden die Plädoyers gehalten. (Archivbild)

Ein Streit um ein Zugticket eskaliert – ein Schaffner stirbt. Welche Strafe soll der mutmaßliche Täter bekommen?

Im Prozess um einen getöteten Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz fordert die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft für den Angeklagten. Der 26-Jährige habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Christian Horras in seinem Plädoyer am Landgericht Zweibrücken. 

Die Tat sei "ein völlig sinnfreier Ausraster" aus einem nichtigen Grund gewesen: Der Angeklagte habe dem Schaffner Anfang Februar bei einer Fahrkartenkontrolle nahe Landstuhl (Westpfalz) mit den Fäusten so heftig gegen den Kopf geschlagen, dass dieser zwei Tage später im Krankenhaus starb. Der Angeklagte hatte keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen. Daraufhin forderte ihn der Zugbegleiter auf, den Regionalexpress zu verlassen, berührte ihn dabei leicht - und es kam zum Angriff.

Staatsanwalt: Kein Tötungsvorsatz erkennbar

Nach Ansicht des Staatsanwalts lässt sich ein Tötungsvorsatz des Angeklagten bei der Tat nicht erkennen. Der Grieche habe zugeschlagen, um sein Opfer zu verletzen und "um ihm eine Lektion zu erteilen", sagte Horras. Er habe bei der Tat aber nicht damit gerechnet, dass der Zugbegleiter stirbt.

Der 36 Jahre alte Zugschaffner Serkan Çalar aus Ludwigshafen starb am 4. Februar an einer Hirnblutung. Er war der älteste von fünf Brüdern und alleinerziehender Vater von zwei Kindern.

Getöteter Zugbegleiter - Fortsetzung
© Boris Roessler/dpa

Der Prozess um den gewaltsamen Tod des Schaffners geht dem Ende zu. (Archivbild)

Familienangehörige und Freunde des Opfers sind heute nicht mehr zum Prozess gekommen. Sie kritisieren, dass das Gericht bisher keinen Hinweis erteilt hat, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes in Betracht komme. 

Eine Anwältin der Nebenklage beantragte eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Es sei keine spontane Handlung gewesen, sondern er habe Gewalt angekündigt, sie umgesetzt und keine Reue gezeigt.

Der Prozess gegen den 26-Jährigen, der einen Wohnsitz in Luxemburg hat, läuft seit knapp zwei Wochen. Laut einem psychiatrischen Gutachten ist der Angeklagte voll schuldfähig. Das Urteil könnte am Donnerstag gesprochen werden.

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