Marla Svenja Liebich - Tschechien darf Neonazi ausliefern
Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich wehrte sich vehement gegen ihre Auslieferung nach Deutschland. Nun hat das Oberlandesgericht in Prag entschieden. Wie geht es weiter?
Tschechien darf die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden der 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Sie seien nicht begründet gewesen. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz.
Das Landgericht im tschechischen Pilsen (Plzen) hatte bereits Anfang Juni entschieden, dass Liebich zur Vollstreckung einer Haftstrafe an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Die Rechtsextremistin wurde in Deutschland wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Befangenheitsantrag gegen Richterin abgewiesen
Liebich gab an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Zudem stellte sie einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin, die in Pilsen mit dem Fall befasst war. Beide Beschwerden wurden nun abgewiesen. Dies geschah in einer nicht-öffentlichen Sitzung. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Standardmäßig erfolge die Auslieferung nun innerhalb von zehn Tagen, teilte die Gerichtssprecherin mit. Dafür seien die Polizeiorgane zuständig.
Liebich bliebe theoretisch als letzte Möglichkeit noch, das Verfassungsgericht in Brünn (Brno) anzurufen. Das gilt indes als unwahrscheinlich. Die endgültige administrative Entscheidung über die Auslieferung liegt beim tschechischen Justizminister Jeronym Tejc. Der Jurist und ehemalige Sozialdemokrat wurde von der rechtspopulistischen Partei ANO des Regierungschefs und Milliardärs Andrej Babis für den Posten nominiert.
Auslieferungshaft in berüchtigtem Gefängnis
Liebich wurde nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April im tschechischen Krasna bei Asch (As) nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen. Derzeit sitzt die 55-Jährige in Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Bedingungen gelten als hart. Untergebracht sind dort mehr als 1.200 Häftlinge - darunter auch Schwerverbrecher.
Sollte Liebich demnächst an die deutschen Behörden übergeben werden, dürfte sie in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Die Rechtsextremistin wurde im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.