Vorsicht Zollfalle - Gefälschte Drinks in Darmstadt entdeckt
Ein vermeintlich harmloser Import hat für einen Lkw-Besitzer beim Zoll in Darmstadt ein teures Ende genommen. Die Beamten zogen über 143.000 gefälschte Energydrink-Dosen und rund 16.000 nachgemachte Knabbertüten aus dem Verkehr. Die illegale Ware war auf dem Weg nach Frankreich und wird nun vernichtet.
Der Lastwagen war laut Hauptzollamt Darmstadt bis unter die Decke mit Kartons beladen. Die Fracht stammte den Angaben zufolge aus Afghanistan. Der französische Besitzer meldete die Energydrinks und Chips zunächst völlig unauffällig mit scheinbar korrekten Werten zur Verzollung an.
Besitzer droht mit Anwalt
Die Sendung wirkte für die Zöllner zunächst harmlos, da der Mann vorgab, alles legal abzuwickeln. Doch als die Beamten den Lastwagen für eine routinemäßige Überprüfung entladen und in die Kartons schauen wollten, kippte die Stimmung. Der Besitzer versuchte die Kontrolle vehement zu verhindern und drohte laut Zoll sogar mit einem Anwalt.
Nur eine Palette war echt
Davon ließen sich die Ermittler allerdings wenig beeindrucken. Bei der genauen Beschau der Ware bestätigte sich der Verdacht schnell: Von der gesamten Ladung war lediglich eine einzige Palette markenrechtlich unauffällig und durfte weiterreisen. Auf den restlichen 17 Paletten stapelten sich illegale Kopien von vier bekannten Marken.
Lebensmittel ohne Prüfung
Die gefälschten Produkte haben einen geschätzten Wert von rund 20.000 Euro. Der Zoll warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor dem Verzehr solcher Kopien: Weil diese Lebensmittel an allen Behörden vorbei auf den Markt geschmuggelt werden, unterliegen sie keinerlei Qualitätskontrollen. Es lasse sich somit nie ausschließen, dass gefährliche Inhaltsstoffe verarbeitet wurden.
Ware wird restlos vernichtet
Auf den europäischen Markt kommen die nachgemachten Getränke und Knabber-Chips jedenfalls nicht mehr. Die betroffenen Original-Hersteller haben laut Zoll entschieden, dass die Fälschungen komplett vernichtet werden. Dem französischen Besitzer drohen nun zudem noch zivilrechtliche Klagen und saftige Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber.