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Wiesbadens Ex-OB Gerich wehrt sich gegen Bestechlichkeits-Vorwurf

Verdacht gegen Ex-OB Gerich - Geld von Mietinteressenten gefordert?

Sven Gerich, ehemaliger Oberbürgermeister von Wiesbaden, bei einer Pressekonferenz (Archivbild).
© dpa

Sven Gerich, ehemaliger Oberbürgermeister von Wiesbaden, bei einer Pressekonferenz (Archivbild).

Es geht um die Vergabe von Wohnungen - und um den Verdacht, dass dabei getrickst und in die eigene Tasche gewirtschaftet wurde. Der frühere Wiesbadener Oberbürgermeister Sven Gerich hat den Verdacht der Bestechlichkeit zurückweisen lassen.

"Wir werden nach Durchführung der Akteneinsicht die Einstellung des Verfahrens beantragen", teilte seine Anwältin Ute Bottmann mit Blick auf ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren mit. Ihr Mandant bestreite die Vorwürfe.

Gerich arbeitete bei Immobilienfirma

Laut einem Bericht des "Wiesbadener Kuriers" steht Gerich im Zusammenhang mit seiner Arbeit bei einer Immobilienfirma im rheinland-pfälzischen Ingelheim unter dem Verdacht der Bestechlichkeit. Demnach steht der Vorwurf im Raum, der ehemalige Rathauschef habe bei der Vergabe von Wohnungen getrickst und in die eigene Tasche gewirtschaftet.

Geld von Mietinteressenten gefordert?

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Koblenz erklärte, es werde ein Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen Angestellten einer im Raum Mainz ansässigen Immobilienfirma und gegen eine weitere Person geführt. Es gehe um den Verdacht der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr sowie um Beihilfe.

Staatsanwaltschaft nennt keinen Namen

"Es besteht der Anfangsverdacht, dass der Angestellte der Immobilienfirma von Mietinteressenten Geldbeträge in einer Größenordnung von 500 Euro gefordert und von einigen Interessenten auch erhalten hat, damit er diese im Gegenzug bei der Vergabe der Mietwohnungen bevorzugt", erläuterte die Sprecherin, ohne Namen zu nennen.

Strafbefehl gegen Gerich 2020

Die Staatsanwaltschaft Koblenz habe den Fall übernommen, da dort die Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen angesiedelt ist. Das Amtsgericht München hatte 2020 einen Strafbefehl wegen Vorteilsannahme gegen Gerich erlassen. Bei den Ermittlungen ging es um Einladungen eines Münchener Gastronomen in seiner Zeit als Oberbürgermeister.

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