Ein "Koalitionsbruch"? - Zoff zwischen CDU und Grünen im Landtag
Ein erbitterter Streit zwischen den bisherigen Regierungsfraktionen CDU und Grüne ist entbrannt. Kurz vor Ende der Landtags-Legislaturperiode will die CDU das Abgeordnetengesetz ändern - da wollten die Grünen aber nicht in allen Punkten mitmachen.
Dann eskalierte der Streit zwischen CDU und Grünen, die zuvor fast zehn Jahre geräuschlos miteinander die Regierung gebildet hatten. Die Grünen rufen "Koalitionsbruch" - CDU-Fraktionschefin Ines Claus sagt, sie sei fassungslos.
Zulagen-Erhöhung als Knackpunkt
Die Grünen hatten Gespräche über ein neues Abgeordnetengesetz abgebrochen. Grund: Unter anderem war darüber geredet worden, die monatlichen Bezüge der Landtagspräsidentin und ihrer Stellvertreter sowie der Fraktionschefs und der parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen kräftig zu erhöhen. Zudem wurde überlegt, ob diese Zulagen auch auf die Berechnung der Alterspension angerechnet werden sollen. Dies alles wollten die Grünen nicht "holterdiepolter" beschließen.
Zulagen sollen jetzt doch nicht steigen
Nachdem die Sache öffentlich wurde, wollen CDU, SPD und FDP nun aus dem geplanten dringlichen Gesetz-Entwurf diese ganze Frage der Zulagen-Erhöhung rausstreichen. Einen Tag nach dem öffentlichen Streit mit den Grünen haben die anderen drei Fraktionen diesen erneut angeboten, dem sogenannten "Demokratiepaket" ohne die Zulagen-Erhöhung nun doch noch zuzustimmen.
Wer soll über Abhöraktionen entscheiden?
Was jetzt in dem Gesetz-Entwurf stehen soll, sind zum Beispiel schärfere Strafen für Abgeordnete bei Pöbeleien im Landtag oder eine Neuregelung bei der Besetzung eines Landtagsgremiums ("G 10"), das etwa über Hausdurchsuchungen oder Telefonabhöraktionen bei Verfassungsfeinden entscheidet. Hier soll die AfD dadurch rausgehalten werden, dass künftig der Landtag der Entsendung von Abgeordneten in das Gremium zustimmen muss. CDU, SPD und FDP waren sich hierüber einig. Auch die Grünen wollten eigentlich allen Punkten mit Ausnahme der Zulagen-Erhöhung zustimmen.
AfD: Man grenzt 18.4 Prozent der Wähler aus
Zu der geplanten Änderung, die AfD aus dem Verfassungsgremium "G 10" herauszuhalten, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Frank Grobe, dies sei "Demokratieabbau nach Gutsherrenart". Man grenze so 18,4 Prozent der hessischen Wähler aus.
Landtag muss "nachsitzen"
Der Gesetzentwurf wird nun am Dienstag (05. Dezember) im Landtag eingebracht. Es sollte eigentlich die letzte Sitzung mit der alten Landtags-Zusammensetzung sein (die Legislaturperiode endet erst mit der Neu-Konstituierung des Parlaments am 18. Januar). Nun wird aber wegen der nötigen zweiten Gesetzes-Lesung der Landtag am 12.12. erneut zusammenkommen müssen. Und wenn eine Fraktion eine dritte Lesung des Gesetzes beantragt, gäbe es eine weitere Sitzung, vermutlich am Mittwoch, 13.12..